DFG-Erwerbungsgrundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

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;Die verteilte Nationalbibliothek:
<div style="padding-left: 20px"><categorytree mode=all depth=1 hideroot=off showcount=on>Verteilte Forschungsbibliothek</categorytree></div>
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[[Bild:richtlinien.jpg|center]]
[[Bild:richtlinien.gif|center]]


;URL:[http://www.gbv.de/vgm/vifa/ www.gbv.de/vgm/vifa/]
;URL:[http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/programme/lis/richtlinien_lit_versorgung_ssg.pdf DFG-Richtlinien (PDF)]




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Abschluss des SSG-Förderprogramms
am 31.12.2015<br>
[[Übergang von den SSGs zu den FIDs|Informationen zum Übergang in das FID-Förderprogramm]]
</div>
In den "Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken" hat die DFG die Erwerbungsgrundsätze festgeschrieben, in denen verbindlich geregelt ist, welche Literatur von den SSG-Bibliotheken im Rahmen der SSG-Förderung zu beschaffen ist. Im Folgenden einige Auszüge aus der Richtlinie:


===Allgemeine Erwerbungsgrundsätze ([[#Quelle|1]])===
===Allgemeine Erwerbungsgrundsätze ([[#Quelle|1]])===
Die Auswahl der deutschen und ausländischen Sondersammelgebietsliteratur erfolgt durch die Bibliotheken in eigener Verantwortung. Sie sind verpflichtet, die erworbene Literatur externen Nutzern zur Verfügung zu stellen (siehe [[Lieferdienste]]. Bei Literatur, die für eine Aufstellung im Präsenzbestand vorgesehen ist, wird eine Duplizierung aus eigenen Mitteln der Bibliotheken erwartet.  
Die Auswahl der deutschen und ausländischen SSG-Literatur erfolgt durch die Bibliotheken in eigener Verantwortung. Sie sind verpflichtet, die erworbene Literatur externen Nutzern zur Verfügung zu stellen (siehe [[Lieferdienste]]). Bei Literatur, die für eine Aufstellung im Präsenzbestand vorgesehen ist, wird eine Duplizierung aus eigenen Mitteln der Bibliotheken erwartet.
Für die Erwerbungen der SSG-Bibliotheken sind die folgenden Grundsätze von Bedeutung:
* Die in die SSG einschlägige Literatur soll unabhängig von ihrer Erscheinungsform in konventioneller oder digitaler Form so umfassend wie möglich gesammelt werden. Von den Bibliotheken ist folglich nicht nur die Nachfrage nach Literatur für die aktuelle Forschung, sondern auch der in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Literaturbedarf (Reservoir-Funktion) in Rechnung zu stellen.
* Unter Literatur werden Informationsträger im weiteren Sinne (Bücher, Zeitschriften, digitale Online-Medien, CD-ROMs, Mikroformen) verstanden. Wird ein Werk in digitaler und konventioneller Form angeboten, ist nach Möglichkeit der digitalen Form der Vorzug zu geben, falls die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Die Medien müssen durch die Bibliothek für die überörtliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden können; die langfristige Zugänglichkeit muss durch eine ausreichende langfristige Haltbarkeit der Medien oder andere Vorkehrungen zur langfristigen Nutzbarkeit zu gewährleisten sein. Generell ausgeschlossen sind z. B. Schallplatten, andere Tonträger, Filme, Videos ([[DFG-Erwerbungsgrundsätze#Sonstige_Literaturgruppen_und_Materialien|vgl. 6.5]]).
* Damit die an das überregionale System gestellten Erwartungen erfüllt werden können, muss jede SSG-Bibliothek ihre Teilfunktion innerhalb des Systems wahrnehmen und alle Möglichkeiten zur Beschaffung der in ihre Gebiete fallenden Literatur ausschöpfen. Dazu ist neben der laufenden Auswertung bibliographischer Hilfsmittel die sachangemessene Nutzung elektronischer Suchmaschinen und Harvester erforderlich. Wo für bestimmte Länder die bibliographische Situation nicht zufriedenstellend ist, sollten andere Beschaffungsmöglichkeiten genutzt werden.
* Zeitschriften, die durch anerkannte Informationsdienste (Bibliographien, Referateorgane, Datenbanken) regelmäßig ausgewertet werden, sollen weitgehend und ohne differenzierende Wertung für das SSG beschafft werden, in das sie ihrem inhaltlichen Schwerpunkt nach gehören.


Für die Erwerbungen der Sondersammelgebietsbibliotheken sind die folgenden Grundsätze von Bedeutung:
* Im Leihverkehr nachgefragte SSG-Literatur, die bisher nicht vorgehalten worden ist, soll nach Möglichkeit beschafft werden. Dazu ist es erforderlich, dass die betreffenden Bestellungen systematisch durch den zuständigen Referenten ausgewertet und daraus Konsequenzen für die Erwerbung gezogen werden. Benutzer sollten über die Virtuellen Fachbibliotheken Beschaffungswünsche an die SSG richten können.


* Die in die Sondersammelgebiete einschlägige Literatur soll unabhängig von ihrer Erscheinungsform in konventioneller oder digitaler Form so umfassend wie möglich gesammelt werden. Von den Bibliotheken ist folglich nicht nur die Nachfrage nach Literatur für die aktuelle Forschung, sondern auch der in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Literaturbedarf (Reservoir-Funktion) in Rechnung zu stellen.
Die Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft und die Eigenaufwendungen der Bibliotheken für die unter Punkt 5 aufgeführten [[DFG-Erwerbungsgrundsätze#Medientypen|Medientypen]] sollen in erster Linie für die Erwerbung von Neuerscheinungen eingesetzt werden. Einbezogen werden dürfen Publikationen, die nach 1950 – also nach der Entstehung des Sondersammelgebietsplans – erschienen sind. Für Nachdrucke gilt das Publikationsdatum des Nachdrucks als Erscheinungsdatum. Für Veröffentlichungen, deren Verlag seinen Sitz im Inland wie im Ausland hat, gilt zur Unterscheidung von „deutsch“ und „ausländisch“ folgende Regel: wenn nur der deutsche oder nur der ausländische Verlagsort auf dem Titelblatt erscheint, ist diese Angabe für die Zuordnung maßgebend. Sind im Impressum dagegen in- und ausländische Verlagsorte genannt, so wird das Werk als ausländische Publikation angesehen, wenn sich das Stammhaus des Verlags im Ausland befindet. Dies gilt in gleicher Weise auch für digitale Publikationen. Für Nachdrucke und Wiederveröffentlichungen in Mikroform ist der Erscheinungsort des Originals ausschlaggebend.
* Unter Literatur werden Informationsträger im weiteren Sinne (Bücher, Zeitschriften,  digitale Online-Medien, CD-ROMs, Mikroformen) verstanden. Wird ein Werk in digitaler und konventioneller Form angeboten, ist nach Möglichkeit der digitalen Form der Vorzug zu geben, falls die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Die Medien müssen durch die  Bibliothek für die überörtliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden können; die langfristige Zugänglichkeit muss durch eine ausreichende langfristige Haltbarkeit der Medien oder andere Vorkehrungen zur langfristigen Nutzbarkeit zu gewährleisten sein. Generell ausgeschlossen sind z.B. Schallplatten, andere Tonträger, Filme, Videos (vgl. 6.5). 
[...]
* Damit die an das überregionale System gestellten Erwartungen erfüllt werden können, muss jede Sondersammelgebietsbibliothek ihre Teilfunktion innerhalb des Systems wahrnehmen und alle Möglichkeiten zur Beschaffung der in ihre Gebiete fallenden Literatur ausschöpfen. Dazu ist neben der laufenden Auswertung bibliographischer Hilfsmittel die sachangemessene Nutzung elektronischer Suchmaschinen und Harvester erforderlich. Wo für bestimmte Länder die bibliographische Situation nicht zufriedenstellend ist, sollten andere Beschaffungsmöglichkeiten genutzt werden.
* Zeitschriften, die durch anerkannte Informationsdienste (Bibliographien, Referateorgane, Datenbanken) regelmäßig ausgewertet werden, sollen weitgehend und ohne differenzierende Wertung für das Sondersammelgebiet beschafft werden, in das sie ihrem inhaltlichen Schwerpunkt nach gehören.
* Im Leihverkehr bestellte Sondersammelgebietsliteratur, die bisher nicht vorhanden ist, soll nach Möglichkeit beschafft werden. Dazu ist es erforderlich, dass die betreffenden Bestellungen systematisch durch den zuständigen Referenten ausgewertet und daraus Konsequenzen für die Erwerbung gezogen werden. Benutzer sollten über die Virtuellen Fachbibliotheken Beschaffungswünsche an die Sondersammelgebiete richten können.  


Die Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft und die Eigenaufwendungen der Bibliotheken für die [[#Medientypen|Medientypen]] sollen in erster Linie für die Erwerbung von Neuerscheinungen eingesetzt werden. Einbezogen werden dürfen Publikationen, die nach 1950 - also nach der Entstehung des Sondersammelgebietsplans - erschienen sind.  Für Nachdrucke gilt das Publikationsdatum des Nachdrucks als Erscheinungsdatum.
===Überschneidungsfelder und Doppelanschaffungen ===
 
In einem dezentral organisierten System können Doppelanschaffungen und Überschneidungsfelder nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn man nicht Lücken in Kauf nehmen will, die durch eine von den Bibliotheken zu eng interpretierte Zuständigkeit entstehen. Die Sammelaufgaben sollen sich daher grundsätzlich an einem umfassenden Verständnis des Fachs orientieren, für das ein SSG besteht. Allerdings muss Literatur aus solchen Bereichen außer Betracht bleiben, die durch die Beschaffungsrichtlinien generell ausgeschlossen oder allein anderen Bibliotheken zugewiesen sind. Hierfür dürfen weder die Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft in Anspruch genommen werden, noch ist es zulässig, derartige Anschaffungen zu Lasten der festgesetzten Eigenleistung der Bibliotheken zu verbuchen.
Für Veröffentlichungen, deren Verlag seinen Sitz im Inland wie im Ausland hat, gilt zur Unterscheidung von 'deutsch' und 'ausländisch' folgende Regel: wenn nur der deutsche oder nur der ausländische Verlagsort auf dem Titelblatt erscheint, ist diese Angabe für die Zuordnung maßgebend. Sind im Impressum dagegen in- und ausländische Verlagsorte genannt, so wird das Werk als ausländische Publikation angesehen, wenn sich das Stammhaus des Verlags im Ausland befindet. Dies gilt in gleicher Weise auch für digitale Publikationen. Für Nachdrucke und Wiederveröffentlichungen in Mikroform ist der Erscheinungsort des Originals ausschlaggebend.  
[...]


===Medientypen===
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Bibliotheken bringen gemeinsam Erwerbungsmittel zur Beschaffung von SSG-Literatur der folgenden Medientypen auf:
====Gedruckte ausländische Zeitschriften und Monographien====
[...]
====Digitale Medien====
Unter Erwerb wird der Kauf von digitalen Medien auf Datenträgern (z. B. CD-ROM) sowie von zeitlich befristeten oder unbefristeten Nutzungslizenzen verstanden. [...]
Zu Lasten der Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft bzw. der festgesetzten Eigenleistung dürfen nur ausländische digitale Medien erworben werden, die von der Bibliothek für eine überörtliche Nutzung auf Dauer zur Verfügung gestellt werden können und dürfen.
Im Rahmen des SSG-Programms kommen für die Beschaffung forschungsrelevante Produkte folgender Art in Betracht:
* bibliographische Daten und Referenzdienste,
* Volltexte (digitale Textsammlungen und Werkausgaben, E-Books, elektronische Zeitschriften),
* Statistikdaten,
* Multimedia-Produkte (keine Lehrmaterialien),
* Parallelausgaben zu vorliegenden Veröffentlichungen.


Ausgeschlossen ist die Beschaffung von:
* Softwareprogrammen,
* Zeitungen (Ausnahmen s. Punkt [[DFG-Erwerbungsgrundsätze#Sonstige_Literaturgruppen_und_Materialien|6.5]]),
* Parallelausgaben zu allgemein zugänglichen Online-Datenbanken.
[...]


===Überschneidungsfelder und Doppelanschaffungen===
'''Überörtliche Nutzung'''
In einem dezentral organisierten System können Doppelanschaffungen und Überschneidungsfelder nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn man nicht Lücken in Kauf nehmen will, die durch eine von den Bibliotheken zu eng interpretierte Zuständigkeit entstehen. Die Sammelaufgaben sollen sich daher grundsätzlich an einem umfassenden Verständnis des Fachs orientieren, für das ein Sondersammelgebiet besteht. Allerdings muss Literatur aus solchen Bereichen außer Betracht bleiben, die durch die Beschaffungsrichtlinien generell ausgeschlossen oder allein anderen Bibliotheken zugewiesen sind. Hierfür dürfen weder die Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft in Anspruch genommen werden, noch ist es zulässig, derartige Anschaffungen zu Lasten der festgesetzten Eigenleistung der Bibliotheken zu verbuchen. [...]


Die überörtliche Nutzung soll in der Regel durch Online-Zugriff erfolgen. Der Online-Zugriff kann entgeltfrei oder entgeltbewehrt (''Pay-Per-Use'') sein.
Für einzelne Medientypen kann die Ausleihe des Datenträgers oder die Bearbeitung von Anfragen und Auftragsrecherchen eine sinnvolle Nutzungsform sein. Für diese Fälle bzw. falls die Lizenzen nur eine überörtliche Bereitstellung durch elektronische oder Papierkopien im Rahmen der Fernleihe und des Dokumentliefersystems SUBITO zulassen, ist eine vorherige Abstimmung mit der Forschungsgemeinschaft erforderlich.
Digitale Medien müssen in der Regel auf Einzeltitelebene in den Informationssystemen erschlossen werden und aus den Katalogsystemen durch Verlinkung direkt aufgerufen werden können. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft 11
Zugriffskontrolle und Authentifizierung soll in ein einheitliches System aller Virtuellen Fachbibliotheken eingebunden sein. Die digitalen Medien sind darüber hinaus über die ZDB/EZB bzw. DBIS nachzuweisen und überörtlich zugänglich zu machen.


'''Finanzierung'''


===Medientypen===
Für den Erwerb digitaler Medien im Rahmen der jährlichen Verfügungsbeträge kommen einzelne Objekte in Betracht, deren Lizenzkosten sich im Rahmen der üblichen Kosten für Mikroformsammlungen oder umfangreiche gedruckte Ausgaben bewegen. [...]
Forschungsgemeinschaft und Bibliotheken bringen gemeinsam Erwerbungsmittel zur Beschaffung von Sondersammelgebietsliteratur der folgenden Medientypen auf:
Digitale Objekte, deren Lizenzkosten den Rahmen der jährlichen Verfügungsbeträge sprengen oder die größere Teile von Verlagsprogrammen beinhalten und daher in der Regel mehrere SSG berühren (z. B. Nationallizenzen für umfangreiche Textkorpora oder Pakete elektronischer Zeitschriften) werden im Rahmen von Sondermaßnahmen beschafft. Vor der Beschaffung von digitalen Medien ist zu prüfen, ob diese bereits in einem ggf. geplanten Sonder- oder kooperativem Beschaffungsprojekt berücksichtigt ist.
Aus Mitteln der Bibliothek ist die örtliche Grundversorgung mit digitalen Medien zu leisten. Kriterium hierfür ist die Beschaffung der betreffenden Medien auch bei anderen (Nicht-SSG-)Bibliotheken aus eigenen Erwerbungsmitteln.


'''Akquisition freier Internetmedien'''


* '''Gedruckte ausländische Zeitschriften und Monographien'''
Die Auswahl, Erschließung, Speicherung und Archivierung von frei zugänglichen Internetmedien mit wissenschaftlicher Relevanz für das jeweilige Fach ist Bestandteil des Sammelauftrags der SSG-Bibliotheken. Dabei können in diesem Zusammenhang zwei Typen von Internetmedien unterschieden werden:
* '''Digitale Medien''' <br>Unter Erwerb werden der Kauf von digitalen Medien auf Datenträgern (z.B. CD-ROM) sowie von zeitlich befristeten oder unbefristeten Nutzungslizenzen verstanden. <br>Zu Lasten der Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft bzw. der festgesetzten Eigenleistung dürfen nur ausländische digitale Medien erworben werden, die von der Bibliothek für eine überörtliche Nutzung auf Dauer zur Verfügung gestellt werden können und dürfen.<br>Im Rahmen des Sondersammelgebietsprogramms kommen für die Beschaffung forschungsrelevante Produkte folgender Art in Betracht:
* (Thematische) Websites, die in ihrer Art eine neue Medienform darstellen,
** bibliographische Daten und Referenzdienste
* Digitale Einzeldokumente (Volltexte digitale Bücher, Working Papers, Preprints etc. , die ein digitales Pendant zu gedruckten Medienformen darstellen, aber auch andere Medientypen wie z. B. Audiomaterial, Videoclips, Animationen umfassen können).
** Volltexte (digitale Textsammlungen und Werkausgaben, E-Books, elektronische Zeitschriften)
** Statistikdaten
** Multimedia-Produkte (keine Lehrmaterialien)
** Parallelausgaben zu vorliegenden Veröffentlichungen<br><br>Ausgeschlossen ist die Beschaffung von:
** Softwareprogrammen
** Zeitungen
** Parallelausgaben zu allgemein zugänglichen Online-Datenbanken.<br><br>Für den Erwerb digitaler Medien im Rahmen der jährlichen Verfügungsbeträge kommen einzelne Objekte in Betracht, deren Lizenzkosten sich im Rahmen der üblichen Kosten für Mikroformsammlungen oder umfangreiche gedruckte Ausgaben bewegen.[...]<br><br>Digitale Objekte, deren Lizenzkosten den Rahmen der jährlichen Verfügungsbeträge sprengen oder die größere Teile von Verlagsprogrammen beinhalten und daher in der Regel mehrere Sondersammelgebiete berühren (z.B. Nationallizenzen für umfangreiche Textkorpora oder Pakete elektronischer Zeitschriften) werden im Rahmen von Sondermaßnahmen bzw. zukünftig über eine kooperative Lizenzierung im Rahmen von Vascoda Content beschafft. Vor der Beschaffung von digitalen Medien ist zu prüfen, ob diese bereits in einem ggf. geplanten Sonder- oder kooperativem Beschaffungsprojekt berücksichtigt ist.
* '''Akquisition freier Internetmedien'''<br>Die Auswahl, Erschließung, Speicherung und Archivierung von frei zugänglichen Internetmedien mit wissenschaftlicher Relevanz für das jeweilige Fach ist Bestandteil des Sammelauftrags der SSG-Bibliotheken. Dabei können in diesem Zusammenhang zwei Typen von Internetmedien unterschieden werden:
** (Thematische) Websites, die in ihrer Art eine neue Medienform darstellen
** Digitale Einzeldokumente (Volltexte - digitale Bücher, Working Papers, Preprints etc.-, die ein digitales Pendant zu gedruckten Medienformen darstellen, aber auch andere Medientypen wie z.B. Audiomaterial, Videoclips, Animationen umfassen können.)<br>Digitale Einzeldokumente sind in der Regel – falls erforderlich unter Einholung entsprechender Genehmigungen durch die Rechteinhaber  – zur Speicherung in DV-Systeme der SSG-Bibliotheken zu überführen oder zu spiegeln, um sie langfristig verfügbar zu halten. Nur soweit eine Langzeitarchivierung auf anderen Servern zuverlässig erfolgt (z.B. durch die Deutsche Nationalbibliothek) liegt es in der Entscheidung der jeweiligen SSG-Bibliothek, ob sie eine eigene Archivierung für notwendig hält.[...]
* '''Ausländische Literatur in Mikroform'''<br>Für die Beschaffung ausländischer Literatur in Mikroform kommen in erster Linie Quellenmaterialien, insbesondere Erstveröffentlichungen, in Betracht, außerdem Publikationen, die anderweitig nicht oder nicht mehr zugänglich sind. Dies gilt auch für in Mikroform angebotene Zeitschriften, soweit nicht Recherchen in Gesamtzeitschriftenverzeichnissen ergeben, dass die Originale in anderen Bibliotheken vorhanden sind. Sind Mikroformsammlungen auch in digitaler Form verfügbar, sollte nach Möglichkeit diese beschafft werden.[...] <br>Für Dissertationen aus den USA in Mikroform wird auf eine 'vorsorgende' Beschaffung verzichtet. Sie sollen nur dann erworben werden, wenn konkrete Benutzeranforderungen  vorliegen. [...]


Digitale Einzeldokumente sind in der Regel – falls erforderlich unter Einholung entsprechender Genehmigungen durch die Rechteinhaber – zur Speicherung in DV-Systeme der SSG-Bibliotheken zu überführen oder zu spiegeln, um sie langfristig verfügbar zu halten. Nur soweit eine Langzeitarchivierung auf anderen Servern zuverlässig erfolgt (z. B. durch die Deutsche Nationalbibliothek) liegt es in der Entscheidung der jeweiligen SSG-Bibliothek, ob sie eine eigene Archivierung für notwendig hält. [...]


====Ausländische Literatur in Mikroform====
Für die Beschaffung ausländischer Literatur in Mikroform kommen in erster Linie Quellenmaterialien, insbesondere Erstveröffentlichungen, in Betracht, außerdem Publikationen, die anderweitig nicht oder nicht mehr zugänglich sind. Dies gilt auch für in Mikroform angebotene Zeitschriften, soweit nicht Recherchen in Gesamtzeitschriftenverzeichnissen ergeben, dass die Originale in anderen Bibliotheken vorhanden sind. Sind Mikroformsammlungen auch in digitaler Form verfügbar, sollte nach Möglichkeit diese beschafft werden. [...]
Abweichend von der allgemeinen Regelung können Dissertationen aus den USA für einzelne Gebiete in breiterer Auswahl und unabhängig von vorliegenden Leihverkehrsbestellungen gekauft werden, wenn eine im Vergleich mit anderen Fächern deutlich höhere Nachfrage nachgewiesen wird.[...]


===Einzelne Literaturgruppen===
===Einzelne Literaturgruppen===
Das wesentliche Ziel des Sondersammelgebietsplans ist die Beschaffung von Forschungsliteratur, d.h. von Veröffentlichungen mit wissenschaftlichen Originalbeiträgen. Außerdem spielen Publikationen eine Rolle, die im strengen Sinne keinen wissenschaftlichen Charakter besitzen, für die Forschung aber als Quellen Bedeutung haben bzw. von informatorischem und dokumentarischem Wert sind. Für einzelne Literaturgruppen gilt folgendes:
Das wesentliche Ziel des Sondersammelgebietsplans ist die Beschaffung von Forschungsliteratur, d. h. von Veröffentlichungen mit wissenschaftlichen Originalbeiträgen. Außerdem spielen Publikationen eine Rolle, die im strengen Sinne keinen wissenschaftlichen Charakter besitzen, für die Forschung aber als Quellen Bedeutung haben bzw. von informatorischem und dokumentarischem Wert sind. Für einzelne Literaturgruppen gilt folgendes:
 
====Literarische Texte und Trivialliteratur====
* '''Literarische Texte und Trivialliteratur'''<br>Literarische Texte sollen als Quellen für die Forschung in weitem Umfang beschafft werden. Einzubeziehen sind auch zeitgenössische Werke, die für das geistige Leben eines Landes eine Rolle spielen. Die Beschaffungsdichte ist hierbei um so größer, je engere Zusammenhänge mit der europäischen Kultur bestehen.<br>Die Erwerbung von Trivialliteratur muss sich demgegenüber auf Beispiele für die einzelnen Gattungen beschränken. Sie sollten bei Forschungsprojekten, die sich auf ausländische Trivialliteratur beziehen, eine erste Orientierungshilfe bieten können. Die Beschaffung deutscher Trivialliteratur im Rahmen des Sondersammelgebiets Germanistik erübrigt sich im Hinblick auf die Bestände der Deutschen Bibliothek und der regionalen Pflichtexemplarbibliotheken.
Literarische Texte sollen als Quellen für die Forschung in weitem Umfang beschafft werden. Einzubeziehen sind auch zeitgenössische Werke, die für das geistige Leben eines Landes eine Rolle spielen. Die Beschaffungsdichte ist hierbei umso größer, je engere Zusammenhänge mit der europäischen Kultur bestehen. Die Erwerbung von Trivialliteratur muss sich demgegenüber auf Beispiele für die einzelnen Gattungen beschränken. Sie sollten bei Forschungsprojekten, die sich auf ausländische Trivialliteratur beziehen, eine erste Orientierungshilfe bieten können. Die Beschaffung deutscher Trivialliteratur im Rahmen des SSG Germanistik erübrigt sich im Hinblick auf die Bestände der Deutschen Bibliothek und der regionalen Pflichtexemplarbibliotheken.
 
====Nicht-konventionelle Literatur====
* '''Nicht-konventionelle Literatur'''<br>Nicht-konventionelle Literatur wird grundsätzlich nicht als minder wichtiges Material angesehen; vielmehr handelt es sich um eine formal definierte Gattung, die die zumeist außerhalb des Buchhandels erscheinenden Veröffentlichungen umfasst. In die Sondersammelgebiete einschlägige nicht-konventionelle wissenschaftliche Originalliteratur (z.B. Forschungsberichte, Kongress- und Tagungsberichte, Preprints) ist nach den gleichen Gesichtspunkten zu beschaffen wie die konventionelle wissenschaftliche Literatur. Darüber hinaus sollen sonstige wissenschaftlich relevante Materialien (z.B. Berichte von internationalen Organisationen, Regierungsstellen, halbstaatlichen Einrichtungen, Verbänden, Genossenschaften, Industrie- und Handelskammern, Banken sowie Statistiken und Pläne) nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten erworben werden, soweit nicht aufgrund entsprechender Vereinbarungen Spezialbibliotheken zuständig sind, die bestimmte Sondersammelgebiete für diese Gruppe von Materialien in Aufgabenteilung ergänzen. Dies ist in den Richtlinien im einzelnen vermerkt (vgl. 6,23; 6,25; 6,31; 8,1; 20; 24,1) bzw. für die Beschaffung nicht-konventioneller Materialien der Parteien und Gewerkschaften im Allgemeinen Teil unter 8.2 geregelt.
Nicht-konventionelle Literatur wird grundsätzlich nicht als minder wichtiges Material angesehen; vielmehr handelt es sich um eine formal definierte Gattung, die Veröffentlichungen außerhalb des Buchhandels umfasst. Für die SSG einschlägige, nicht-konventionelle wissenschaftliche Originalliteratur (z. B. Forschungsberichte, Kongress- und Tagungsberichte, Preprints) ist nach den gleichen Gesichtspunkten zu beschaffen wie die konventionelle wissenschaftliche Literatur. Darüber hinaus sollen sonstige wissenschaftlich relevante Materialien (z. B. Berichte von internationalen Organisationen, Regierungsstellen, halbstaatlichen Einrichtungen, Verbänden, Genossenschaften, Industrie- und Handelskammern, Banken sowie Statistiken und Pläne) nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten erworben werden, soweit nicht aufgrund entsprechender Vereinbarungen Spezialbibliotheken zuständig sind, die bestimmte SSG für diese Gruppe von Materialien vollständig übernehmen oder in Aufgabenteilung ergänzen. Dies ist in den Richtlinien im Einzelnen vermerkt [...] und ist für die Beschaffung nicht-konventioneller Materialien der Parteien und Gewerkschaften im Allgemeinen Teil unter [[DFG-Erwerbungsgrundsätze#Regionale_Zuweisungen|8.2]] geregelt.
 
====Amtliche Veröffentlichungen====
*'''Amtliche Veröffentlichungen'''<br>Die Sammlung von Veröffentlichungen amtlicher Herausgeber rechnet grundsätzlich zu den Sammelaufgaben derjenigen Bibliotheken, die dafür fachlich oder regional verantwortlich sind. Ausnahmen bilden Parlamentsschriften und Gesetzesblätter, für die innerhalb des überregionalen Systems die Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz zuständig ist. Die Sammlung von Parlamentsschriften bezieht sich bei föderativ organisierten Staaten in der Regel auf Veröffentlichungen der Zentralparlamente; hierbei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, diesen Sammelschwerpunkt zu entlasten und die Verantwortung für die Bereiche Israel, Ibero-Amerika, Vorderer Orient einschl. Nordafrika, Afrika südlich der Sahara, Ozeanien, Süd-, Ost- und Südostasien den regional dafür zuständigen Bibliotheken zu übertragen. Gesetzesblätter sind dem Sondersammelgebiet Rechtswissenschaft der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz zugeordnet.
Die Sammlung von Veröffentlichungen amtlicher Herausgeber rechnet grundsätzlich zu den Sammel-aufgaben derjenigen Bibliotheken, die dafür fachlich oder regional verantwortlich sind. Ausnahmen bilden Parlamentsschriften und Gesetzesblätter, für die innerhalb des überregionalen Systems die Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz zuständig ist. Die Sammlung von Parlamentsschriften bezieht sich bei föderativ organisierten Staaten in der Regel auf Veröffentlichungen der Zentralparlamente; hierbei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, diesen Sammelschwerpunkt zu entlasten und die Verantwortung für die Bereiche Israel, Ibero-Amerika, Vorderer Orient einschl. Nordafrika, Afrika südlich der Sahara, Ozeanien, Süd-, Ost- und Südostasien den regional dafür zuständigen Bibliotheken 14 Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken
 
zu übertragen. Gesetzesblätter sind dem [[Rechtswissenschaft_(2)|SSG Rechtswissenschaft]] der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz zugeordnet.
* '''Karten und Atlanten'''<br> Karten und Atlanten, die die Ergebnisse wissenschaftlicher Bearbeitung darstellen, werden als Forschungsmaterial angesehen. Sie werden im Rahmen des Sondersammelgebiets 28,1 der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (Topographische Karten) und des Sondersammelgebiets 28,2 der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (Thematische Karten) gesammelt. Sind thematische Karten außerdem für einzelne Fachgebiete von Bedeutung und kann darauf im Interesse der Benutzer nicht verzichtet werden, sollten für ihre Erwerbung eigene Mittel der Bibliotheken eingesetzt werden. Für die Beschaffung von Seekarten ist die Bibliothek im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg, für meteorologische und klimatologische Karten die Bibliothek des Deutschen Wetterdienstes Offenbach zuständig.
====Karten und Atlanten====
 
Karten und Atlanten, die die Ergebnisse wissenschaftlicher Bearbeitung darstellen, werden als Forschungsmaterial angesehen. Sie werden im Rahmen des [[28.1|SSG 28.1]] der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (Topographische Karten) und des [[Thematische_Karten_(28.2)|SSG 28.2]] der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (Thematische Karten) gesammelt. Sind thematische Karten außerdem für einzelne Fachgebiete von Bedeutung und kann darauf im Interesse der Benutzer nicht verzichtet werden, sollten für ihre Erwerbung eigene Mittel der Bibliotheken eingesetzt werden. Für die Beschaffung von Seekarten ist die Bibliothek im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg, für meteorologische und klimatologische Karten die Bibliothek des Deutschen Wetterdienstes Offenbach zuständig.
* '''Sonstige Literaturgruppen und Materialien'''<br>Anschaffungen aus folgenden Bereichen dürfen weder zu Lasten der Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft noch der festgesetzten Eigenleistung der Bibliotheken verbucht werden:
====Sonstige Literaturgruppen und Materialien====
 
Anschaffungen aus folgenden Bereichen dürfen weder zu Lasten der Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft noch der festgesetzten Eigenleistung der Bibliotheken verbucht werden
** Allgemeine Nachschlagewerke (z. B. Nationalbibliographien, Bibliothekskataloge, Adressbücher, Buchhandelsverzeichnisse, Enzyklopädien und biographische Verzeichnisse). Diese Materialien gelten als 'Handwerkszeug' der Bibliotheken.
* allgemeine Nachschlagewerke (z. B. Nationalbibliographien, Bibliothekskataloge, Adressbücher, Buchhandelsverzeichnisse, Enzyklopädien und biographische Verzeichnisse). Diese Materialien gelten als „Handwerkszeug“ der Bibliotheken,
** Handschriftliche Materialien und solche Werke, die nach Ausstattung und Preis der Kategorie der bibliophilen Sammelstücke zuzurechnen sind.
* handschriftliche Materialien und solche Werke, die nach Ausstattung und Preis der Kategorie der bibliophilen Sammelstücke zuzurechnen sind,
** Ausländische Zeitungen. Hierfür ist allein die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz zuständig. (Für deutsche Zeitungen existiert im Hinblick auf die in der Bundesrepublik vorhandenen Ressourcen, z.B. Pflichtexemplarbibliotheken, kein eigener Sammelschwerpunkt.)
* ausländische Zeitungen. Hierfür ist allein die Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz zuständig – im Fall nordamerikanischer Zeitungen die Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts, im Fall lateinamerikanischer Zeitungen die Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Institut Berlin – Preußischer Kulturbesitz. (Für deutsche Zeitungen existiert im Hinblick auf die in der Bundesrepublik vorhandenen Ressourcen, z. B. Pflichtexemplarbibliotheken, kein eigener Sammelschwerpunkt.),
** Schallplatten und andere Tonträger, Filme, Videos.<br><br>Als Sondersammelgebietsliteratur beschafft werden können
* Schallplatten und andere Tonträger, Filme, Videos.
** spezielle fachliche oder regional bezogene Nachschlagewerke (z.B. Fachbibliographien und -kataloge).
** Kompendien, Anthologien, Grammatiken und Lehrbücher, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen; desgleichen Fachwörterbücher im Rahmen des fachlichen und des für die betreffende Fremdsprache zuständigen Sondersammelgebiets, im letzteren Fall dann, wenn einschlägige Publikationen für die Forschung unter linguistischem Aspekt von Interesse sind.
** Inventare von Museen und Archiven; wissenschaftliche Abbildungswerke; Bildbände mit Quellencharakter für die Forschung in angemessener Auswahl.<br>Für Gruppen nichtwissenschaftlicher Literatur, die, wie z.B. 'Weltanschauungsliteratur', Kinder- und Jugendliteratur gleichwohl Gegenstand der Forschung sein können, gilt die gleiche Regelung wie für Trivialliteratur (vgl. 6.1).
 
 
===Beschaffung von Publikationen unter sprachlichem Aspekt===
 
Die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur in entlegenen (z.B. orientalischen und finno-ugrischen) Sprachen rechnet im Prinzip nicht zu den Aufgaben der fachlich definierten Sondersammelgebiete. Fachlich wichtige Literatur in den slawischen Sprachen muss jedoch durch die zuständige Sondersammelgebietsbibliothek erworben werden, notfalls mit Hilfe sprachkundiger Mitarbeiter aus dem eigenen Haus bzw. der Universität.
Bei literarischen Texten bestimmt die Sprache der Publikation die Zuordnung. Doch werden Texte, die in Israel, dem Vorderen Orient einschl. Nordafrika, Afrika, Ozeanien, Süd-, Ost-, Südostasien oder Ibero-Amerika veröffentlicht werden und in anderen Sprachen als den Landessprachen geschrieben sind, von den für diese Region zuständigen regionalen Sondersammelgebieten beschafft.
 
Übersetzungen wissenschaftlicher Literatur können beschafft werden, wenn sie als wissenschaftliche Bearbeitungen Bedeutung haben, wenn sie Ergänzungen enthalten oder - ohne diese Einschränkungen - wenn es sich um Übersetzungen aus einer im betreffenden Fach als nicht geläufig geltenden Sprache in eine geläufige Sprache (d.i. zumeist englisch oder deutsch) handelt.
 
Ebenso können Übersetzungen literarischer Texte gekauft werden, wenn die Übersetzung als wissenschaftliche Ausgabe von Bedeutung oder wirkungsgeschichtlich wichtig ist. Um Mehrfachanschaffungen zu vermeiden und die Steuerung im auswärtigen Leihverkehr zu erleichtern, ist grundsätzlich die Sondersammelgebietsbibliothek zuständig, in deren Sammelgebiet der originale Text gehört.
 


8. Fachliche und regionale Sondersammelgebiete
Als SSG-Literatur beschafft werden können
* spezielle fachliche oder regional bezogene Nachschlagewerke (z. B. Fachbibliographien und -kataloge),
* Kompendien, Anthologien, Grammatiken und Lehrbücher, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen; desgleichen Fachwörterbücher im Rahmen des fachlichen und des für die betreffende Fremdsprache zuständigen SSG, im letzteren Fall dann, wenn einschlägige Publikationen für die Forschung unter linguistischem Aspekt von Interesse sind,
* Inventare von Museen und Archiven; wissenschaftliche Abbildungswerke; Bildbände mit Quellencharakter für die Forschung in angemessener Auswahl.


Für das Verhältnis zwischen fachlichen und regionalen Sondersammelgebieten gilt folgendes: Soweit Veröffentlichungen mit Bezug auf einzelne Regionen und Länder für das regionale Sondersammelgebiet beschafft werden sollen, ist dies in den Richtlinien vermerkt. Die andere Literatur rechnet zu dem betreffenden Wissenschaftsfach. Bei der Zuweisung war im allgemeinen der Grundsatz maßgebend, dass die inhaltlichen Grenzen eines regionalen Sondersammelgebiets um so weiter gezogen sind, je weiter die betreffende Region räumlich bzw. kulturell von Mitteleuropa entfernt liegt.
Für Gruppen nichtwissenschaftlicher Literatur, die, wie z. B. „Weltanschauungsliteratur“, Kinder- und Jugendliteratur gleichwohl Gegenstand der Forschung sein können, gilt die gleiche Regelung wie für Trivialliteratur (vgl. Punkt [[DFG-Erwerbungsgrundsätze#Literarische_Texte_und_Trivialliteratur|6.1]]).


===Beschaffung von Publikationen unter sprachlichem Aspekt ===
Die Beschaffung ''wissenschaftlicher Literatur'' in entlegenen Sprachen rechnet im Prinzip nicht zu den Aufgaben der ''fachlich definierten'' SSG. Fachlich wichtige Literatur in den slawischen Sprachen muss jedoch durch die zuständige SSG-Bibliothek erworben werden, notfalls mit Hilfe sprachkundiger Mitarbeiter aus dem eigenen Haus bzw. der Universität. Bei ''literarischen Texten'' bestimmt die Sprache der Publikation die Zuordnung. Doch werden Texte, die in Israel, dem Vorderen Orient einschl. Nordafrika, Afrika, Ozeanien, Süd-, Ost-, Südostasien oder Ibero-Amerika veröffentlicht werden und in anderen Sprachen als den Landessprachen geschrieben sind, von den für diese Region zuständigen regionalen SSG beschafft.
''Übersetzungen wissenschaftlicher Literatur'' können beschafft werden, wenn sie als wissenschaftliche Bearbeitungen Bedeutung haben, wenn sie Ergänzungen enthalten oder – ohne diese Einschränkungen – wenn es sich um Übersetzungen aus einer im betreffenden Fach als nicht geläufig geltenden Sprache in eine geläufige Sprache (d. h. zumeist englisch oder deutsch) handelt. Ebenso können ''Übersetzungen literarischer Texte'' gekauft werden, wenn die Übersetzung als wissenschaftliche Ausgabe von Bedeutung oder wirkungsgeschichtlich wichtig ist. Um Mehrfachanschaffungen zu vermeiden und die Steuerung im auswärtigen Leihverkehr zu erleichtern, ist grundsätzlich die SSG-Bibliothek zuständig, in deren Sammelgebiet der originale Text gehört.
===Fachliche und regionale Sondersammelgebiete===
Für das Verhältnis zwischen fachlichen und regionalen SSG gilt folgendes: Soweit Veröffentlichungen mit Bezug auf einzelne Regionen und Länder für das regionale SSG beschafft werden sollen, ist dies in den Richtlinien vermerkt. Die andere Literatur rechnet zu dem betreffenden Wissenschaftsfach. Bei der Zuweisung war im Allgemeinen der Grundsatz maßgebend, dass die inhaltlichen Grenzen eines regionalen SSG umso weiter gezogen sind, je weiter die betreffende Region räumlich oder kulturell von Mitteleuropa entfernt liegt.
====Allgemeine Regelungen für fachliche Sondersammelgebiete====
Um Wiederholungen bei den einzelnen Richtlinien zu vermeiden, werden im Folgenden einige generelle Regelungen getroffen. Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gehören zum fachlich zuständigen SSG:
* die Geschichte des Fachs, soweit nicht die Einzeldisziplinen übergreifende Veröffentlichungen zu dem [[Technikgeschichte_(19.2)|SSG 19.2 „Technikgeschichte“]] zählen,
* auf das Fach bezogene soziologische Darstellungen (soweit für die Sozialwissenschaften grundlegend und methodisch relevant, auch [[Sozialwissenschaften_(3.4)|SSG 3.4]]),
* Publikationen zur angewandten Psychologie (soweit für die Psychologie grundlegend und methodisch relevant, auch [[Psychologie_(5.2)|SSG 5.2]]),
* Veröffentlichungen zu Massenmedien, die sich eindeutig einem fachlichen SSG zuordnen lassen,
* Veröffentlichungen zur fachbezogenen Pädagogik und Didaktik. Hierbei werden nur Publikationen zur Hochschuldidaktik und Didaktik der Sekundarstufe II berücksichtigt. Grundsätzlich ist der hochschuldidaktischen Literatur bei der Beschaffung ein höherer Stellenwert beizumessen.


8.1 Allgemeine Regelungen für fachliche Sondersammelgebiete
Nicht erfasst werden im Hinblick auf vorhandene andere Ressourcen didaktische Literatur zur Primarstufe und Sekundarstufe I sowie Schriften zur Fort- und Weiterbildung. Für allgemeine und vergleichende pädagogische Literatur und allgemeine Schuldidaktik ist das [[Bildungsforschung_(5.3)|SSG 5.3 „Bildungsforschung“]], für allgemeine Hochschuldidaktik das [[Hochschulwesen._Organisation_der_Wissenschaften_und_ihrer_Einrichtungen_(24.2)|SSG 24.2 „Hochschulwesen: Organisation der Wissenschaften und ihrer Einrichtungen“]] verantwortlich.
Für die fachlichen SSG gilt darüber hinaus folgendes:
* Juristische Abhandlungen und Materialien, die sich auf einzelne Fächer und Gebiete beziehen (z. B. Hochschulrecht, Bibliotheksrecht) sind grundsätzlich dem [[Rechtswissenschaft_(2)|SSG 2 „Rechtswissenschaft“]] vorbehalten (Ausnahmen beim SSG 2 vermerkt).
* Veröffentlichungen zu fachübergreifenden, großen Themenkreisen (wie z. B. Umwelt) rechnen zu dem SSG, in das sie der angewandten Methode oder der fachlichen Herkunft des Autors nach fallen. Bei gleichrangigen Aspekten sind Doppelanschaffungen möglich.


Um Wiederholungen bei den einzelnen Richtlinien zu vermeiden, werden im folgenden einige generelle Regelungen getroffen. Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gehören zum fachlich zuständigen Sondersammelgebiet
====Regionale Zuweisungen====
Für die im Folgenden genannten Disziplinen und Bereiche der regionalen SSG gilt:
* Regionale Geschichte: Hierzu rechnet auch die Zeitgeschichte. Fachübergreifende soziokulturelle Darstellungen (landes- oder ortsbezogene Literatur zum geistigen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben der Vergangenheit und/oder Gegenwart einschließlich der sogenannten „Kulturzeitschriften“) rechnen aus praktischen Gründen zur regionalen Geschichte bzw. Sozial- oder Wirtschaftsgeschichte. Genealogische und lokalhistorische Literatur soll beschafft werden, soweit sie für die allgemeine Geschichte der Region von Bedeutung ist.
* Minoritäten: werden in der Regel dem Sitzland zugehörig betrachtet, Emigranten dagegen dem Herkunftsland.
* Kolonien: Veröffentlichungen über ehemalige Kolonien gehören zum SSG des „Herrschaftslandes“ nur dann, wenn sie dessen Beziehungen zur Kolonie darstellen oder die Kolonialverwaltung behandeln.
* Verfassung und Verwaltung: Rein juristische Publikationen bleiben in der Regel ausgeklammert; zuständig ist das [[Rechtswissenschaft_(2)|SSG 2 „Rechtswissenschaft“]].
* Parteien und Gewerkschaften: Wissenschaftliche Darstellungen über dieses Thema sollen in den regionalen SSG beschafft werden. Dagegen sind für nicht-konventionelle, von Parteien, Gewerkschaften und ähnlichen Verbänden in Nordamerika und Europa selbst herausgegebene Materialien Gegenstand eines eigenen SSG (SSG 3.61, Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung). Entsprechendes gilt für die jeweiligen regionalen Schwerpunkte der ergänzenden SSG 6.231, 6.251 und 6.311.
* Sozialgeschichte, Anthropogeographie, Länderkunde: Veröffentlichungen werden von den Bibliotheken erworben, die für die regionale Geschichte zuständig sind. Sozialgeschichtliche, anthropogeographische und länderkundliche Publikationen können zusätzlich auch im [[Sozialwissenschaften_(3.4)|SSG „Sozialwissenschaften“]] bzw. [[Geographie_(14)|„Geographie“]] beschafft werden, soweit sie von allgemeinem fachlichen Interesse sind und nicht primär regionale oder lokale Aspekte behandeln. Zur Länderkunde rechnen Publikationen, die ein Land und seine Bewohner unter mehreren Aspekten (z. B. literarisch, historisch, politisch, wirtschaftlich, geographisch) behandeln. Expeditionsberichte und wissenschaftliche Reiseführer dürfen innerhalb der Länderkunde gekauft werden.
* Wirtschaftsgeschichte: Hierzu zählen nur historische Werke. Einbezogen werden sollte firmengeschichtliche Literatur, wenn sie für die Lokal- oder Regionalgeschichte bedeutsam ist. Ausgeschlossen sind Werke über die wirtschaftliche Situation der Gegenwart, auch wenn sie später zu Quellen der Wirtschaftsgeschichte werden können; hierfür ist die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften bzw. das [[Betriebswirtschaft_(3.2)|SSG 3.2 „Betriebswirtschaftslehre“]] zuständig.
* Erziehungswesen: Der Begriff beinhaltet auch die regional bezogene wissenschaftliche Literatur zum Bildungswesen.


• die Geschichte des Fachs, soweit nicht die Einzeldisziplinen übergreifende Veröffentlichungen zu dem Sondersammelgebiet 19,2 'Technikgeschichte' zählen;
Eine zusammengefasste Übersicht über die regionalen Zuweisungen gibt das [[Regionale Sammelschwerpunkte|Regionaltableau]].
• auf das Fach bezogene soziologische Darstellungen (soweit für die Sozialwissenschaften grundlegend und methodisch relevant, auch Sondersammelgebiet 3,4);
• Publikationen zur angewandten Psychologie (soweit für die Psychologie grundlegend und methodisch relevant, auch Sondersammelgebiet 5,2);
• Veröffentlichungen zu Massenmedien, die sich eindeutig einem fachlichen Sondersammelgebiet zuordnen lassen;
• Veröffentlichungen zur fachbezogenen Pädagogik und Didaktik. Hierbei werden nur Publikationen zur Hochschuldidaktik und Didaktik der Sekundarstufe II berücksichtigt. Grundsätzlich ist der hochschuldidaktischen Literatur bei der Beschaffung ein höherer Stellenwert beizumessen.
 
Nicht erfasst werden im Hinblick auf vorhandene andere Ressourcen didaktische Literatur zur Primarstufe und Sekundarstufe I sowie Schriften zur Fort- und Weiterbildung. Für allgemeine und vergleichende pädagogische Literatur und allgemeine Schuldidaktik ist das Sondersammelgebiet 5,3 'Bildungsforschung', für allgemeine Hochschuldidaktik das Sondersammelgebiet 24,2 'Hochschulwesen. Organisation der Wissenschaften und ihrer Einrichtungen' verantwortlich.
 
Für die fachlichen Sondersammelgebiete gilt darüber hinaus folgendes:
 
• Juristische Abhandlungen und Materialien, die sich auf einzelne Fächer und Gebiete beziehen (z.B. Hochschulrecht, Bibliotheksrecht) sind grundsätzlich dem Sondersammelgebiet Rechtswissenschaft vorbehalten (Ausnahmen beim Sondersammelgebiet 2 vermerkt).
• Veröffentlichungen zu fachübergreifenden, großen Themenkreisen (wie z.B. Umwelt) rechnen zu dem Sondersammelgebiet, in das sie der angewandten Methode oder der fachlichen Herkunft des Autors nach fallen. Bei gleichrangigen Aspekten sind Doppelanschaffungen möglich.
 
 
8.2 Regionale Zuweisungen
 
Für die im folgenden genannten Disziplinen und Bereiche der regionalen Sondersammelgebiete gilt:
 
• Regionale Geschichte: Hierzu rechnet auch die Zeitgeschichte.  Fachübergreifende soziokulturelle Darstellungen (landes- oder ortsbezogene Literatur zum geistigen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben der Vergangenheit und/oder Gegenwart einschließlich der sogenannten 'Kulturzeitschriften') rechnen aus praktischen Gründen zur regionalen Geschichte bzw. Sozial- oder Wirtschaftsgeschichte. Genealogische und lokalhistorische Literatur soll beschafft werden, soweit sie für die allgemeine Geschichte der Region von Bedeutung ist.
• Minoritäten: werden in der Regel dem Sitzland zugehörig betrachtet, Emigranten dagegen dem Herkunftsland.
• Kolonien: Veröffentlichungen über ehemalige Kolonien gehören zum Sondersammelgebiet des 'Herrschaftslandes' nur dann, wenn sie dessen Beziehungen zur Kolonie darstellen oder die Kolonialverwaltung behandeln.
• Verfassung und Verwaltung: Rein juristische Publikationen bleiben in der Regel ausgeklammert; zuständig ist das Sondersammelgebiet Rechtswissenschaft.
• Parteien und Gewerkschaften: Wissenschaftliche Darstellungen über dieses Thema sollen in den regionalen Sondersammelgebieten beschafft werden. Dagegen sind für nicht-konventionelle, von Parteien, Gewerkschaften und ähnlichen Verbänden selbst herausgegebene Materialien in erster Linie Spezialbibliotheken verantwortlich (z.B. Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, des Deutschen Orient-Instituts, des Instituts für Asienkunde und des Instituts für Afrika-Kunde).
• Sozialgeschichte, Anthropogeographie, Länderkunde: Veröffentlichungen werden von den Bibliotheken erworben, die für die regionale Geschichte zuständig sind. Sozialgeschichtliche, anthropogeographische und länderkundliche Publikationen können zusätzlich auch im Sondersammelgebiet Sozialwissenschaften bzw. Geographie beschafft werden, soweit sie von allgemeinem fachlichen Interesse sind und nicht primär regionale oder lokale Aspekte behandeln. Zur Länderkunde rechnen Publikationen, die ein Land und seine Bewohner unter mehreren Aspekten (z.B. literarisch, historisch, politisch, wirtschaftlich, geographisch) behandeln. Expeditionsberichte und wissenschaftliche Reiseführer dürfen innerhalb der Länderkunde gekauft werden.
• Wirtschaftsgeschichte: Hierzu zählen nur historische Werke. Einbezogen werden sollte firmengeschichtliche Literatur, wenn sie für die Lokal- oder Regionalgeschichte bedeutsam ist. Ausgeschlossen sind Werke über die wirtschaftliche Situation der Gegenwart, auch wenn sie später zu Quellen der Wirtschaftsgeschichte werden können; hierfür ist die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften bzw. das Sondersammelgebiet Betriebswirtschaft zuständig.
• Erziehungswesen: Der Begriff beinhaltet auch die regional bezogene wissenschaftliche Literatur zum Bildungswesen.
 
 
Eine zusammengefasste Übersicht über die regionalen Zuweisungen gibt das Regionaltableau im Anhang.


===Quelle===
===Quelle===
Diese Textpassagen wurden entnommen aus:
Diese Textpassagen wurden teilweise gekürzt entnommen aus:
:::Deutsche Forschungsgemeinschaft<br>
:::Deutsche Forschungsgemeinschaft<br>
:::Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken<br>
:::Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken<br>
:::(Stand: 20.03.2009)
:::(Stand: 8.03.2011)


</div>
</div>
[[Kategorie:0]]
[[Kategorie:Verteilte Forschungsbibliothek| 02]]

Aktuelle Version vom 20. Oktober 2016, 18:13 Uhr

Abschluss des SSG-Förderprogramms am 31.12.2015
Informationen zum Übergang in das FID-Förderprogramm

In den "Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken" hat die DFG die Erwerbungsgrundsätze festgeschrieben, in denen verbindlich geregelt ist, welche Literatur von den SSG-Bibliotheken im Rahmen der SSG-Förderung zu beschaffen ist. Im Folgenden einige Auszüge aus der Richtlinie:

Allgemeine Erwerbungsgrundsätze (1)

Die Auswahl der deutschen und ausländischen SSG-Literatur erfolgt durch die Bibliotheken in eigener Verantwortung. Sie sind verpflichtet, die erworbene Literatur externen Nutzern zur Verfügung zu stellen (siehe Lieferdienste). Bei Literatur, die für eine Aufstellung im Präsenzbestand vorgesehen ist, wird eine Duplizierung aus eigenen Mitteln der Bibliotheken erwartet. Für die Erwerbungen der SSG-Bibliotheken sind die folgenden Grundsätze von Bedeutung:

  • Die in die SSG einschlägige Literatur soll unabhängig von ihrer Erscheinungsform in konventioneller oder digitaler Form so umfassend wie möglich gesammelt werden. Von den Bibliotheken ist folglich nicht nur die Nachfrage nach Literatur für die aktuelle Forschung, sondern auch der in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Literaturbedarf (Reservoir-Funktion) in Rechnung zu stellen.
  • Unter Literatur werden Informationsträger im weiteren Sinne (Bücher, Zeitschriften, digitale Online-Medien, CD-ROMs, Mikroformen) verstanden. Wird ein Werk in digitaler und konventioneller Form angeboten, ist nach Möglichkeit der digitalen Form der Vorzug zu geben, falls die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Die Medien müssen durch die Bibliothek für die überörtliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden können; die langfristige Zugänglichkeit muss durch eine ausreichende langfristige Haltbarkeit der Medien oder andere Vorkehrungen zur langfristigen Nutzbarkeit zu gewährleisten sein. Generell ausgeschlossen sind z. B. Schallplatten, andere Tonträger, Filme, Videos (vgl. 6.5).
  • Damit die an das überregionale System gestellten Erwartungen erfüllt werden können, muss jede SSG-Bibliothek ihre Teilfunktion innerhalb des Systems wahrnehmen und alle Möglichkeiten zur Beschaffung der in ihre Gebiete fallenden Literatur ausschöpfen. Dazu ist neben der laufenden Auswertung bibliographischer Hilfsmittel die sachangemessene Nutzung elektronischer Suchmaschinen und Harvester erforderlich. Wo für bestimmte Länder die bibliographische Situation nicht zufriedenstellend ist, sollten andere Beschaffungsmöglichkeiten genutzt werden.
  • Zeitschriften, die durch anerkannte Informationsdienste (Bibliographien, Referateorgane, Datenbanken) regelmäßig ausgewertet werden, sollen weitgehend und ohne differenzierende Wertung für das SSG beschafft werden, in das sie ihrem inhaltlichen Schwerpunkt nach gehören.
  • Im Leihverkehr nachgefragte SSG-Literatur, die bisher nicht vorgehalten worden ist, soll nach Möglichkeit beschafft werden. Dazu ist es erforderlich, dass die betreffenden Bestellungen systematisch durch den zuständigen Referenten ausgewertet und daraus Konsequenzen für die Erwerbung gezogen werden. Benutzer sollten über die Virtuellen Fachbibliotheken Beschaffungswünsche an die SSG richten können.

Die Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft und die Eigenaufwendungen der Bibliotheken für die unter Punkt 5 aufgeführten Medientypen sollen in erster Linie für die Erwerbung von Neuerscheinungen eingesetzt werden. Einbezogen werden dürfen Publikationen, die nach 1950 – also nach der Entstehung des Sondersammelgebietsplans – erschienen sind. Für Nachdrucke gilt das Publikationsdatum des Nachdrucks als Erscheinungsdatum. Für Veröffentlichungen, deren Verlag seinen Sitz im Inland wie im Ausland hat, gilt zur Unterscheidung von „deutsch“ und „ausländisch“ folgende Regel: wenn nur der deutsche oder nur der ausländische Verlagsort auf dem Titelblatt erscheint, ist diese Angabe für die Zuordnung maßgebend. Sind im Impressum dagegen in- und ausländische Verlagsorte genannt, so wird das Werk als ausländische Publikation angesehen, wenn sich das Stammhaus des Verlags im Ausland befindet. Dies gilt in gleicher Weise auch für digitale Publikationen. Für Nachdrucke und Wiederveröffentlichungen in Mikroform ist der Erscheinungsort des Originals ausschlaggebend. [...]

Überschneidungsfelder und Doppelanschaffungen

In einem dezentral organisierten System können Doppelanschaffungen und Überschneidungsfelder nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn man nicht Lücken in Kauf nehmen will, die durch eine von den Bibliotheken zu eng interpretierte Zuständigkeit entstehen. Die Sammelaufgaben sollen sich daher grundsätzlich an einem umfassenden Verständnis des Fachs orientieren, für das ein SSG besteht. Allerdings muss Literatur aus solchen Bereichen außer Betracht bleiben, die durch die Beschaffungsrichtlinien generell ausgeschlossen oder allein anderen Bibliotheken zugewiesen sind. Hierfür dürfen weder die Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft in Anspruch genommen werden, noch ist es zulässig, derartige Anschaffungen zu Lasten der festgesetzten Eigenleistung der Bibliotheken zu verbuchen. [...]

Medientypen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Bibliotheken bringen gemeinsam Erwerbungsmittel zur Beschaffung von SSG-Literatur der folgenden Medientypen auf:

Gedruckte ausländische Zeitschriften und Monographien

[...]

Digitale Medien

Unter Erwerb wird der Kauf von digitalen Medien auf Datenträgern (z. B. CD-ROM) sowie von zeitlich befristeten oder unbefristeten Nutzungslizenzen verstanden. [...] Zu Lasten der Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft bzw. der festgesetzten Eigenleistung dürfen nur ausländische digitale Medien erworben werden, die von der Bibliothek für eine überörtliche Nutzung auf Dauer zur Verfügung gestellt werden können und dürfen. Im Rahmen des SSG-Programms kommen für die Beschaffung forschungsrelevante Produkte folgender Art in Betracht:

  • bibliographische Daten und Referenzdienste,
  • Volltexte (digitale Textsammlungen und Werkausgaben, E-Books, elektronische Zeitschriften),
  • Statistikdaten,
  • Multimedia-Produkte (keine Lehrmaterialien),
  • Parallelausgaben zu vorliegenden Veröffentlichungen.

Ausgeschlossen ist die Beschaffung von:

  • Softwareprogrammen,
  • Zeitungen (Ausnahmen s. Punkt 6.5),
  • Parallelausgaben zu allgemein zugänglichen Online-Datenbanken.

[...]

Überörtliche Nutzung

Die überörtliche Nutzung soll in der Regel durch Online-Zugriff erfolgen. Der Online-Zugriff kann entgeltfrei oder entgeltbewehrt (Pay-Per-Use) sein. Für einzelne Medientypen kann die Ausleihe des Datenträgers oder die Bearbeitung von Anfragen und Auftragsrecherchen eine sinnvolle Nutzungsform sein. Für diese Fälle bzw. falls die Lizenzen nur eine überörtliche Bereitstellung durch elektronische oder Papierkopien im Rahmen der Fernleihe und des Dokumentliefersystems SUBITO zulassen, ist eine vorherige Abstimmung mit der Forschungsgemeinschaft erforderlich. Digitale Medien müssen in der Regel auf Einzeltitelebene in den Informationssystemen erschlossen werden und aus den Katalogsystemen durch Verlinkung direkt aufgerufen werden können. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft 11 Zugriffskontrolle und Authentifizierung soll in ein einheitliches System aller Virtuellen Fachbibliotheken eingebunden sein. Die digitalen Medien sind darüber hinaus über die ZDB/EZB bzw. DBIS nachzuweisen und überörtlich zugänglich zu machen.

Finanzierung

Für den Erwerb digitaler Medien im Rahmen der jährlichen Verfügungsbeträge kommen einzelne Objekte in Betracht, deren Lizenzkosten sich im Rahmen der üblichen Kosten für Mikroformsammlungen oder umfangreiche gedruckte Ausgaben bewegen. [...] Digitale Objekte, deren Lizenzkosten den Rahmen der jährlichen Verfügungsbeträge sprengen oder die größere Teile von Verlagsprogrammen beinhalten und daher in der Regel mehrere SSG berühren (z. B. Nationallizenzen für umfangreiche Textkorpora oder Pakete elektronischer Zeitschriften) werden im Rahmen von Sondermaßnahmen beschafft. Vor der Beschaffung von digitalen Medien ist zu prüfen, ob diese bereits in einem ggf. geplanten Sonder- oder kooperativem Beschaffungsprojekt berücksichtigt ist. Aus Mitteln der Bibliothek ist die örtliche Grundversorgung mit digitalen Medien zu leisten. Kriterium hierfür ist die Beschaffung der betreffenden Medien auch bei anderen (Nicht-SSG-)Bibliotheken aus eigenen Erwerbungsmitteln.

Akquisition freier Internetmedien

Die Auswahl, Erschließung, Speicherung und Archivierung von frei zugänglichen Internetmedien mit wissenschaftlicher Relevanz für das jeweilige Fach ist Bestandteil des Sammelauftrags der SSG-Bibliotheken. Dabei können in diesem Zusammenhang zwei Typen von Internetmedien unterschieden werden:

  • (Thematische) Websites, die in ihrer Art eine neue Medienform darstellen,
  • Digitale Einzeldokumente (Volltexte – digitale Bücher, Working Papers, Preprints etc. –, die ein digitales Pendant zu gedruckten Medienformen darstellen, aber auch andere Medientypen wie z. B. Audiomaterial, Videoclips, Animationen umfassen können).

Digitale Einzeldokumente sind in der Regel – falls erforderlich unter Einholung entsprechender Genehmigungen durch die Rechteinhaber – zur Speicherung in DV-Systeme der SSG-Bibliotheken zu überführen oder zu spiegeln, um sie langfristig verfügbar zu halten. Nur soweit eine Langzeitarchivierung auf anderen Servern zuverlässig erfolgt (z. B. durch die Deutsche Nationalbibliothek) liegt es in der Entscheidung der jeweiligen SSG-Bibliothek, ob sie eine eigene Archivierung für notwendig hält. [...]

Ausländische Literatur in Mikroform

Für die Beschaffung ausländischer Literatur in Mikroform kommen in erster Linie Quellenmaterialien, insbesondere Erstveröffentlichungen, in Betracht, außerdem Publikationen, die anderweitig nicht oder nicht mehr zugänglich sind. Dies gilt auch für in Mikroform angebotene Zeitschriften, soweit nicht Recherchen in Gesamtzeitschriftenverzeichnissen ergeben, dass die Originale in anderen Bibliotheken vorhanden sind. Sind Mikroformsammlungen auch in digitaler Form verfügbar, sollte nach Möglichkeit diese beschafft werden. [...] Abweichend von der allgemeinen Regelung können Dissertationen aus den USA für einzelne Gebiete in breiterer Auswahl und unabhängig von vorliegenden Leihverkehrsbestellungen gekauft werden, wenn eine im Vergleich mit anderen Fächern deutlich höhere Nachfrage nachgewiesen wird.[...]

Einzelne Literaturgruppen

Das wesentliche Ziel des Sondersammelgebietsplans ist die Beschaffung von Forschungsliteratur, d. h. von Veröffentlichungen mit wissenschaftlichen Originalbeiträgen. Außerdem spielen Publikationen eine Rolle, die im strengen Sinne keinen wissenschaftlichen Charakter besitzen, für die Forschung aber als Quellen Bedeutung haben bzw. von informatorischem und dokumentarischem Wert sind. Für einzelne Literaturgruppen gilt folgendes:

Literarische Texte und Trivialliteratur

Literarische Texte sollen als Quellen für die Forschung in weitem Umfang beschafft werden. Einzubeziehen sind auch zeitgenössische Werke, die für das geistige Leben eines Landes eine Rolle spielen. Die Beschaffungsdichte ist hierbei umso größer, je engere Zusammenhänge mit der europäischen Kultur bestehen. Die Erwerbung von Trivialliteratur muss sich demgegenüber auf Beispiele für die einzelnen Gattungen beschränken. Sie sollten bei Forschungsprojekten, die sich auf ausländische Trivialliteratur beziehen, eine erste Orientierungshilfe bieten können. Die Beschaffung deutscher Trivialliteratur im Rahmen des SSG Germanistik erübrigt sich im Hinblick auf die Bestände der Deutschen Bibliothek und der regionalen Pflichtexemplarbibliotheken.

Nicht-konventionelle Literatur

Nicht-konventionelle Literatur wird grundsätzlich nicht als minder wichtiges Material angesehen; vielmehr handelt es sich um eine formal definierte Gattung, die Veröffentlichungen außerhalb des Buchhandels umfasst. Für die SSG einschlägige, nicht-konventionelle wissenschaftliche Originalliteratur (z. B. Forschungsberichte, Kongress- und Tagungsberichte, Preprints) ist nach den gleichen Gesichtspunkten zu beschaffen wie die konventionelle wissenschaftliche Literatur. Darüber hinaus sollen sonstige wissenschaftlich relevante Materialien (z. B. Berichte von internationalen Organisationen, Regierungsstellen, halbstaatlichen Einrichtungen, Verbänden, Genossenschaften, Industrie- und Handelskammern, Banken sowie Statistiken und Pläne) nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten erworben werden, soweit nicht aufgrund entsprechender Vereinbarungen Spezialbibliotheken zuständig sind, die bestimmte SSG für diese Gruppe von Materialien vollständig übernehmen oder in Aufgabenteilung ergänzen. Dies ist in den Richtlinien im Einzelnen vermerkt [...] und ist für die Beschaffung nicht-konventioneller Materialien der Parteien und Gewerkschaften im Allgemeinen Teil unter 8.2 geregelt.

Amtliche Veröffentlichungen

Die Sammlung von Veröffentlichungen amtlicher Herausgeber rechnet grundsätzlich zu den Sammel-aufgaben derjenigen Bibliotheken, die dafür fachlich oder regional verantwortlich sind. Ausnahmen bilden Parlamentsschriften und Gesetzesblätter, für die innerhalb des überregionalen Systems die Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz zuständig ist. Die Sammlung von Parlamentsschriften bezieht sich bei föderativ organisierten Staaten in der Regel auf Veröffentlichungen der Zentralparlamente; hierbei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, diesen Sammelschwerpunkt zu entlasten und die Verantwortung für die Bereiche Israel, Ibero-Amerika, Vorderer Orient einschl. Nordafrika, Afrika südlich der Sahara, Ozeanien, Süd-, Ost- und Südostasien den regional dafür zuständigen Bibliotheken 14 Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken zu übertragen. Gesetzesblätter sind dem SSG Rechtswissenschaft der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz zugeordnet.

Karten und Atlanten

Karten und Atlanten, die die Ergebnisse wissenschaftlicher Bearbeitung darstellen, werden als Forschungsmaterial angesehen. Sie werden im Rahmen des SSG 28.1 der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (Topographische Karten) und des SSG 28.2 der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (Thematische Karten) gesammelt. Sind thematische Karten außerdem für einzelne Fachgebiete von Bedeutung und kann darauf im Interesse der Benutzer nicht verzichtet werden, sollten für ihre Erwerbung eigene Mittel der Bibliotheken eingesetzt werden. Für die Beschaffung von Seekarten ist die Bibliothek im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg, für meteorologische und klimatologische Karten die Bibliothek des Deutschen Wetterdienstes Offenbach zuständig.

Sonstige Literaturgruppen und Materialien

Anschaffungen aus folgenden Bereichen dürfen weder zu Lasten der Verfügungsbeträge der Forschungsgemeinschaft noch der festgesetzten Eigenleistung der Bibliotheken verbucht werden

  • allgemeine Nachschlagewerke (z. B. Nationalbibliographien, Bibliothekskataloge, Adressbücher, Buchhandelsverzeichnisse, Enzyklopädien und biographische Verzeichnisse). Diese Materialien gelten als „Handwerkszeug“ der Bibliotheken,
  • handschriftliche Materialien und solche Werke, die nach Ausstattung und Preis der Kategorie der bibliophilen Sammelstücke zuzurechnen sind,
  • ausländische Zeitungen. Hierfür ist allein die Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz zuständig – im Fall nordamerikanischer Zeitungen die Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts, im Fall lateinamerikanischer Zeitungen die Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Institut Berlin – Preußischer Kulturbesitz. (Für deutsche Zeitungen existiert im Hinblick auf die in der Bundesrepublik vorhandenen Ressourcen, z. B. Pflichtexemplarbibliotheken, kein eigener Sammelschwerpunkt.),
  • Schallplatten und andere Tonträger, Filme, Videos.

Als SSG-Literatur beschafft werden können

  • spezielle fachliche oder regional bezogene Nachschlagewerke (z. B. Fachbibliographien und -kataloge),
  • Kompendien, Anthologien, Grammatiken und Lehrbücher, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen; desgleichen Fachwörterbücher im Rahmen des fachlichen und des für die betreffende Fremdsprache zuständigen SSG, im letzteren Fall dann, wenn einschlägige Publikationen für die Forschung unter linguistischem Aspekt von Interesse sind,
  • Inventare von Museen und Archiven; wissenschaftliche Abbildungswerke; Bildbände mit Quellencharakter für die Forschung in angemessener Auswahl.

Für Gruppen nichtwissenschaftlicher Literatur, die, wie z. B. „Weltanschauungsliteratur“, Kinder- und Jugendliteratur gleichwohl Gegenstand der Forschung sein können, gilt die gleiche Regelung wie für Trivialliteratur (vgl. Punkt 6.1).

Beschaffung von Publikationen unter sprachlichem Aspekt

Die Beschaffung wissenschaftlicher Literatur in entlegenen Sprachen rechnet im Prinzip nicht zu den Aufgaben der fachlich definierten SSG. Fachlich wichtige Literatur in den slawischen Sprachen muss jedoch durch die zuständige SSG-Bibliothek erworben werden, notfalls mit Hilfe sprachkundiger Mitarbeiter aus dem eigenen Haus bzw. der Universität. Bei literarischen Texten bestimmt die Sprache der Publikation die Zuordnung. Doch werden Texte, die in Israel, dem Vorderen Orient einschl. Nordafrika, Afrika, Ozeanien, Süd-, Ost-, Südostasien oder Ibero-Amerika veröffentlicht werden und in anderen Sprachen als den Landessprachen geschrieben sind, von den für diese Region zuständigen regionalen SSG beschafft. Übersetzungen wissenschaftlicher Literatur können beschafft werden, wenn sie als wissenschaftliche Bearbeitungen Bedeutung haben, wenn sie Ergänzungen enthalten oder – ohne diese Einschränkungen – wenn es sich um Übersetzungen aus einer im betreffenden Fach als nicht geläufig geltenden Sprache in eine geläufige Sprache (d. h. zumeist englisch oder deutsch) handelt. Ebenso können Übersetzungen literarischer Texte gekauft werden, wenn die Übersetzung als wissenschaftliche Ausgabe von Bedeutung oder wirkungsgeschichtlich wichtig ist. Um Mehrfachanschaffungen zu vermeiden und die Steuerung im auswärtigen Leihverkehr zu erleichtern, ist grundsätzlich die SSG-Bibliothek zuständig, in deren Sammelgebiet der originale Text gehört.

Fachliche und regionale Sondersammelgebiete

Für das Verhältnis zwischen fachlichen und regionalen SSG gilt folgendes: Soweit Veröffentlichungen mit Bezug auf einzelne Regionen und Länder für das regionale SSG beschafft werden sollen, ist dies in den Richtlinien vermerkt. Die andere Literatur rechnet zu dem betreffenden Wissenschaftsfach. Bei der Zuweisung war im Allgemeinen der Grundsatz maßgebend, dass die inhaltlichen Grenzen eines regionalen SSG umso weiter gezogen sind, je weiter die betreffende Region räumlich oder kulturell von Mitteleuropa entfernt liegt.

Allgemeine Regelungen für fachliche Sondersammelgebiete

Um Wiederholungen bei den einzelnen Richtlinien zu vermeiden, werden im Folgenden einige generelle Regelungen getroffen. Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gehören zum fachlich zuständigen SSG:

  • die Geschichte des Fachs, soweit nicht die Einzeldisziplinen übergreifende Veröffentlichungen zu dem SSG 19.2 „Technikgeschichte“ zählen,
  • auf das Fach bezogene soziologische Darstellungen (soweit für die Sozialwissenschaften grundlegend und methodisch relevant, auch SSG 3.4),
  • Publikationen zur angewandten Psychologie (soweit für die Psychologie grundlegend und methodisch relevant, auch SSG 5.2),
  • Veröffentlichungen zu Massenmedien, die sich eindeutig einem fachlichen SSG zuordnen lassen,
  • Veröffentlichungen zur fachbezogenen Pädagogik und Didaktik. Hierbei werden nur Publikationen zur Hochschuldidaktik und Didaktik der Sekundarstufe II berücksichtigt. Grundsätzlich ist der hochschuldidaktischen Literatur bei der Beschaffung ein höherer Stellenwert beizumessen.

Nicht erfasst werden im Hinblick auf vorhandene andere Ressourcen didaktische Literatur zur Primarstufe und Sekundarstufe I sowie Schriften zur Fort- und Weiterbildung. Für allgemeine und vergleichende pädagogische Literatur und allgemeine Schuldidaktik ist das SSG 5.3 „Bildungsforschung“, für allgemeine Hochschuldidaktik das SSG 24.2 „Hochschulwesen: Organisation der Wissenschaften und ihrer Einrichtungen“ verantwortlich. Für die fachlichen SSG gilt darüber hinaus folgendes:

  • Juristische Abhandlungen und Materialien, die sich auf einzelne Fächer und Gebiete beziehen (z. B. Hochschulrecht, Bibliotheksrecht) sind grundsätzlich dem SSG 2 „Rechtswissenschaft“ vorbehalten (Ausnahmen beim SSG 2 vermerkt).
  • Veröffentlichungen zu fachübergreifenden, großen Themenkreisen (wie z. B. Umwelt) rechnen zu dem SSG, in das sie der angewandten Methode oder der fachlichen Herkunft des Autors nach fallen. Bei gleichrangigen Aspekten sind Doppelanschaffungen möglich.

Regionale Zuweisungen

Für die im Folgenden genannten Disziplinen und Bereiche der regionalen SSG gilt:

  • Regionale Geschichte: Hierzu rechnet auch die Zeitgeschichte. Fachübergreifende soziokulturelle Darstellungen (landes- oder ortsbezogene Literatur zum geistigen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben der Vergangenheit und/oder Gegenwart einschließlich der sogenannten „Kulturzeitschriften“) rechnen aus praktischen Gründen zur regionalen Geschichte bzw. Sozial- oder Wirtschaftsgeschichte. Genealogische und lokalhistorische Literatur soll beschafft werden, soweit sie für die allgemeine Geschichte der Region von Bedeutung ist.
  • Minoritäten: werden in der Regel dem Sitzland zugehörig betrachtet, Emigranten dagegen dem Herkunftsland.
  • Kolonien: Veröffentlichungen über ehemalige Kolonien gehören zum SSG des „Herrschaftslandes“ nur dann, wenn sie dessen Beziehungen zur Kolonie darstellen oder die Kolonialverwaltung behandeln.
  • Verfassung und Verwaltung: Rein juristische Publikationen bleiben in der Regel ausgeklammert; zuständig ist das SSG 2 „Rechtswissenschaft“.
  • Parteien und Gewerkschaften: Wissenschaftliche Darstellungen über dieses Thema sollen in den regionalen SSG beschafft werden. Dagegen sind für nicht-konventionelle, von Parteien, Gewerkschaften und ähnlichen Verbänden in Nordamerika und Europa selbst herausgegebene Materialien Gegenstand eines eigenen SSG (SSG 3.61, Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung). Entsprechendes gilt für die jeweiligen regionalen Schwerpunkte der ergänzenden SSG 6.231, 6.251 und 6.311.
  • Sozialgeschichte, Anthropogeographie, Länderkunde: Veröffentlichungen werden von den Bibliotheken erworben, die für die regionale Geschichte zuständig sind. Sozialgeschichtliche, anthropogeographische und länderkundliche Publikationen können zusätzlich auch im SSG „Sozialwissenschaften“ bzw. „Geographie“ beschafft werden, soweit sie von allgemeinem fachlichen Interesse sind und nicht primär regionale oder lokale Aspekte behandeln. Zur Länderkunde rechnen Publikationen, die ein Land und seine Bewohner unter mehreren Aspekten (z. B. literarisch, historisch, politisch, wirtschaftlich, geographisch) behandeln. Expeditionsberichte und wissenschaftliche Reiseführer dürfen innerhalb der Länderkunde gekauft werden.
  • Wirtschaftsgeschichte: Hierzu zählen nur historische Werke. Einbezogen werden sollte firmengeschichtliche Literatur, wenn sie für die Lokal- oder Regionalgeschichte bedeutsam ist. Ausgeschlossen sind Werke über die wirtschaftliche Situation der Gegenwart, auch wenn sie später zu Quellen der Wirtschaftsgeschichte werden können; hierfür ist die Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften bzw. das SSG 3.2 „Betriebswirtschaftslehre“ zuständig.
  • Erziehungswesen: Der Begriff beinhaltet auch die regional bezogene wissenschaftliche Literatur zum Bildungswesen.

Eine zusammengefasste Übersicht über die regionalen Zuweisungen gibt das Regionaltableau.

Quelle

Diese Textpassagen wurden teilweise gekürzt entnommen aus:

Deutsche Forschungsgemeinschaft
Richtlinien zur überregionalen Literaturversorgung der Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken
(Stand: 8.03.2011)