Parlamentsschriften (27)

Aus Webis
Zur Navigation springenZur Suche springen

SSG-27.jpg

Bibliothek
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbeseitz (SBB Berlin)
Ansprechpartnerin
Susanne Maier
Kaya Tasci
Katalog
Kataloge der Stabi Berlin


Neuerwerbungen
Erwerbungsvorschlag
Formular
Infomaterial
Verwandte Sondersammelgebiete


Weitere Einrichtungen
  • <noch nachtragen>

Allgemeine Informationen

Die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz betreut den Sammelschwerpunkt Parlamentsschriften innerhalb der Amtsdruckschriftensammlung in der Abteilung Bestandsaufbau. Für Bestände und Erwerbungen bis zum Erscheinungsjahr 1912 ist die Abteilung Historische Drucke zuständig.

Die Preußische Staatsbibliothek verfügte neben der Reichstagsbibliothek über die bedeutendste Sammlung von Parlamentsschriften in Deutschland. Während die der Reichstagsbibliothek noch kurz vor Beendigung des 2. Weltkrieges zerstört wurde, hat der größte Teil der Sammlung der Preußischen Staatsbibliothek den Krieg überdauert. Aufgrund des umfangreichen Teilbestandes (rd. 31.500 Bde), der in die damalige Westdeutsche Bibliothek in Marburg (die spätere Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, Berlin) gelangte, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft dieser Bibliothek im Jahre 1953 das Sondersammelgebiet "Parlamentaria" (2.3) zugeteilt. Zwar waren Parlamentaria nach 1965 nicht mehr im Verteilungsplan der DFG aufgeführt, bildeten aber ab 1971 einen gewichtigen Bestandteil des neuen DFG-Sammelschwerpunkts "Amtsdrucksachen" (27) in der Staatsbibliothek Berlin; 1983 wurde letzterer aufgegeben und der Sammelschwerpunkt "Parlamentsschriften" (27) wiedereingeführt.

Durch die Vereinigung der beiden Berliner Staatsbibliotheken (Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz und Deutsche Staatsbibliothek) und Zusammenführung ihrer Vor- und Nachkriegsbestände in der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (1992) steht hier die größte Sammlung in- und ausländischer Parlamentsschriften in Deutschland zur Verfügung.


Zu welchen Themen und Fachgebieten wird gesammelt?

Zu diesem Sondersammelgebiet gehören Nach den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2006) sind bei föderativ organisierten Staaten in der Regel nur Veröffentlichungen der Zentralparlamente zu sammeln. Zur Entlastung des Sammelschwerpunkts liegt die Verantwortung für die Bereiche Israel, Ibero-Amerika, Vorderer Orient einschl. Nordafrika, Afrika südlich der Sahara, Ozeanien, Süd-, Ost- und Südostasien bei den regional dafür zuständigen Bibliotheken (UB Frankfurt/Main, Ibero-Amerikanisches Institut Berlin, UuLB Halle, UB Heidelberg / Bibliothek des Südasien-Instituts und SB Berlin, Ostasienabteilung). Gesetzesblätter sind dem SSG 2 Rechtswissenschaft der SB Berlin zugeordnet.

Die laufenden ausländischen Parlamentsschriften (vorwiegend Sitzungsberichte, Drucksachen und Handbücher) werden nach Möglichkeit im Rahmen des Internationalen Amtlichen Schriftentauschs erworben, den die Staatsbibliothek (Abteilung Amtdruckschriften und Internationaler Amtlicher Schriftentausch) für die Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt; in allen anderen Fällen werden sie in der Regel gekauft. Im Zuge des Schriftentausches bezieht die Staatsbibliothek auch Parlamentsschriften aus Ländern, die nicht unter den o.g. Sammelauftrag fallen.

Die deutschen Parlamentsschriften des Bundesrates und Bundestages sowie aller Landesparlamente erhält die Staatsbibliothek als Freiexemplare. Dazu gehören neben den Plenarprotokollen, Drucksachen und amtlichen Handbüchern auch Periodika über die Aktivitäten des Parlaments, Schriftenreihen über Parlamentsgeschichte, Festschriften und andere Einzelpublikationen


Zu anderen Sammelschwerpunkten gehören



Welche Literatur wird gesammelt?

Beschafft wird gemäß den DFG-Richtlinien so umfassend wie möglich spezielle ausländische Literatur. Ergänzend dazu werden die deutschen Publikationen in Eigenleistung von der Bibliothek erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch digitale Online-Medien sowie weitere Informationsträger wie Mikroformen und CD-ROMs gekauft. Letztere werden jedoch nur mit besonderer Antragstellung durch die DFG unter der Voraussetzung finanziert, dass sie online nicht verfügbar sind.

Ausführliche Informationen zu den Erwerbungsgrundsätzen finden Sie im Abschnitt DFG-Richtlinien.

Für das SSG gelten insbesondere folgende Einschränkungen:

  • Rein juristische Abhandlungen und Publikationen sind Gegenstand des SSGs Rechtswissenschaft (z.B. Verfassung, Verwaltung, Hochschulrecht, etc.)
  • Lehrbücher, Grammatiken, Kompendien und Anthologien werden nur erworben, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen.
  • Materialien, die von Parteien, Gewerkschaften und ähnlichen Verbänden selbst herausgeben werden (nicht-konventionelle Publiktionen) werden in erster Line von ausgewählten Spezialbibliotheken erworben.
  • Dissertationen aus den USA werden nur gekauft, wenn sie im Fernleihverkehr angefordert werden.
  • Sondersammelgebietsliteratur der Erscheinungsjahre 1800-1950 kann im Rahmen von ergänzenden Maßnahmen gekauft werden, sofern es sich um einschlägige Quellenliteratur handelt und Leihverkehrsbestellungen darauf negativ beschieden worden sind.
  • ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt: DFG-Richtlinien


SSG-Literatur recherchieren & beschaffen...

Kataloge & Recherche vor Ort

Online-Recherche: Die Bestände der Staatsbibliothek sind aufgrund der geschichtlichen Entwicklung in einer Vielzahl von Katalogen verzeichnet. Der überwiegende Teil der Monographien (insbesondere mit einem Erscheinungsjahr ab 1909), Zeitungs- und Zeitschriftenbestände sowie einige Sondermaterialien (z.B. Karten, Musikalien) sind im StaBiKat elektronisch nachgewiesen. Benutzung vor Ort: Eine Ausleihe außer Haus ist in der Regel ab Erscheinungsjahr 1946 zugelassen. Eine Präsenznutzung ist im Haus Potsdamer Straße und im Haus Unter den Linden jeweils im Allgemeinen Lesesaal möglich.

Rarifizierter Bestand kann nur im Rara-Lesesaal im Haus Unter den Linden benutzt werden.

Die als Mikrofiches erworbenen Veröffentlichungen des US-amerikanischen Congress (ab dem 98. Congress, 1983) sind in der Regel nicht katalogisiert, sondern als Teil der Mikrofiche-Sammlung ("US full set") in der Abteilung Bestandsaufbau als Spezialsammlung benutzbar aufgestellt. Die Ausleihe erfolgt in die Allgemeinen Lesesäle der Bibliothek.

Im Haus Unter den Linden ist innerhalb des Allgemeinen Lesesaales I ein kleiner Parlamentaria-Raum mit den deutschen Parlamentsschriften (1848 - 1942) eingerichtet. Die preußischen Parlamentsschriften befinden sich größtenteils in einem nahegelegenen Handmagazin.

Die Verhandlungen des Deutschen Bundestages (Stenographische Berichte ab 1949) finden Sie im Haus Potsdamer Straße in der Handbibliothek 7 (Geschichte) = HB 7 Er 430.

Zeitschriften

Online- und Printzeitschriften finden Sie in der Zeitschriftendatenbank (ZBD)

Veröffentlichungen des US-Congress

Die im Haus Potsdamer Straße vorhandenen Veröffentlichungen des US-Congress sind mit Beginn des 98. Congress (1983) in der Regel nicht in den Katalogen nachgewiesen, sondern als Teil der US-Mikrofichesammlung in der Abteilung Bestandsaufbau aufgestellt. Auskünfte erteilt die Abteilung (Tel.: +49 / (0) 30 / 266 - 24 69). Allgemein zugängliches Informationsmittel ist der Monthly Catalog of United States Government Publications, U.S. Government Printing Office, Washington D.C. Elektronischer Katalog-Zugriff im Hause: GPO on SilverPlatter, Berichtszeitraum 1976 - Kostenloser Zugriff im Internet über GPO-Access, Berichtszeitraum 1994 -



Fernleihe & Lieferdienst

  • Fernleihe über Ihre Bibliothek:
    Bücher, Medien und Zeitschriftenaufsätze aus dem SSG-Bestand (und darüber hinaus) können über Sie über die Online-Fernleih-Service Ihrer Bibliothek bzw. über die Verbundübergreifende Fernleihe, an der inzwischen alle deutschen Bibliotheksverbünde teilnehmen, bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verbundübergreifenden Fernleihe die Bestellung von Kopien aus Büchern/Medien sowie die Bestellung von ganzen Zeitschriftenbänden nicht möglich ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Bibliothek über die Bestellmöglichkeiten vor Ort. Die Bereitstellung der Medien sollte i.d.R. innerhalb von 2 bis 3 Wochen erfolgen. Für die Bereitstellung der Literatur wird i.d.R. eine geringe Bearbeitungsgebühr erhoben.
  • Subito - direkter Dokumentschnelllieferdienst:
    subito, in gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, ist ein Dokumentlieferdienst wissenschaftlicher Bibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unabhängig vom Wohnort können sich alle, die Literatur zu Studienzwecken, für Forschung und Lehre etc. benötigen, direkt oder über eine Bibliothek an subito wenden. Als subito-Bibliothek erstellen wir für Sie Kopien von Aufsätzen aus gedruckten Zeitschriften oder aus Büchern und schicken Ihnen diese direkt zu. Eine Ausleihe von Büchern ist ebenfalls über subito möglich. Die Bearbeitungszeit liegt 1-3 Tagen (für Eil- bzw. Normaldienst), bei Postversand zuzüglich Postlaufzeit. Die Preise sind gestaffelt und abhängig von der Kundengruppe, Bearbeitungszeit und Lieferweg (elektronischer Versand, Post, Fax) ab 6,50 EUR für Zeitschriftenaufsatz-Kopien, ab 9,- EUR für Bücher.
    Bestellungen und weitere Informationen über: www.subito-doc.de