Übergang von den SSGs zu den FIDs: Unterschied zwischen den Versionen
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== Überführung der Sondersammelgebiete in das Förderprogramm „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ == | == Überführung der Sondersammelgebiete in das Förderprogramm „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ == |
Version vom 28. Januar 2014, 15:26 Uhr
Die DFG informiert auf ihrer Website wie folgt:
Überführung der Sondersammelgebiete in das Förderprogramm „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“
Die bestehenden DFG-geförderten Sondersammelgebiete werden in den kommenden drei Jahren in das neue Förderprogramm „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ überführt. Aus praktischen Gründen werden künftig nicht alle Anträge zum gleichen Zeitpunkt eingereicht, sondern in drei Gruppen aufgeteilt, die zeitlich versetzt im Jahresabstand Anträge mit einer Laufzeit von drei Jahren einreichen.
Die erste Gruppe von Anträgen wird im Jahr 2013 eingereicht (Bewilligungszeitraum 2014–2016). Die beiden weiteren Gruppen folgen jeweils im Jahresabstand. Alle im Jahr 2013 bzw. 2014 zunächst noch nicht berücksichtigten „Fachinformationsdienste“ können Anträge mit einer einjährigen Laufzeit nach den Bedingungen der auslaufenden Sondersammelgebietsförderung stellen. Dies betrifft im Jahr 2013 die zweite und dritte Gruppe, im Jahr 2014 nur noch die dritte Gruppe.