Universitätsbibliothek Kiel (Schleswig-Holstein): Unterschied zwischen den Versionen
Otto (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Buck (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
</div> | </div> | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Schleswig-Holstein| Schleswig-Holstein]] | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ | ||
__NOEDITSECTION__ | __NOEDITSECTION__ |
Version vom 15. April 2009, 11:50 Uhr
- Universitätsbibliothek Kiel
- (UB Kiel)
- Leibnizstr. 9
24118 Kiel
- Telefon
- (0431) 8 80-2701 (Sekretariat)
(0431) 8 80-4701 (Auskunft) - Telefax
- (0431) 8 80-1596
- fernleihe@ub.uni-kiel.de
- Website
- www.uni-kiel.de/ub/
- Weitere Informationen
- Bibliotheksverzeichnis
- Katalog
- Kataloge der Bibliothek
- Lieferdienste
- Teilnahme am nationalen Fernleihsystem
Subito-Lieferbibliothek
<websiteFrame> website=http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Leibnizstr.+9,+24118+Kiel&sll=54.33912,10.1556&sspn=0.008406,0.017767&ie=UTF8&ll=54.351904,10.114632&spn=0.017508,0.036478&z=14&iwloc=addr&output=embed width=300 height=350 frameborder=0 scrolling=no marginheight=0 marginwidth=0 </websiteFrame> Größere Kartenansicht
Sondersammelgebiete
Über uns
Die Universitätsbibliothek Kiel ist eine Zentrale Einrichtung der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Sie besteht aus der Zentralbibliothek mit drei Abteilungen und 50 Fachbibliotheken, die den Instituten zugeordnet sind. Die Universitätsbibliothek dient der Versorgung der Universitätsmitglieder mit wissenschaftlicher Literatur. Die Zentralbibliothek stellt daher ihren Buch- und Zeitschriftenbestand in erster Linie den Mitgliedern der Universität zur Verfügung, steht jedoch auch allen Bewohnerinnen und Bewohnern Schleswig-Holsteins zur Nutzung offen. Die Fachbibliotheken stehen neben den Angehörigen ihrer Universitätseinrichtung auch allen anderen Mitgliedern der Universität Kiel zur Verfügung, sofern die Zentralbibliothek die gesuchte Literatur nicht besitzt. Andere Personen haben ein Benutzungsrecht nur dann, wenn es ihnen durch die Benutzungsordnung der betreffenden Fachbibliothek ausdrücklich eingeräumt ist.