Wissenschaftliche Bibliotheken: Unterschied zwischen den Versionen

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Die verteilte nationale Forschungsbibliothek wird gebildet aus 23 Staats- und Universitätsbibliotheken, die als Sondersammelgebietsbibliotheken für eine Vielzahl von Fachgebieten zuständig sind, sowie aus drei zentralen Fachbibliotheken. Für sehr spezielle Fachgebiete werden darüber hinaus auch einige [[Spezialbibliotheken]] von der DFG gefördert. Alle an diesem System beteiligten Bibliotheken verpflichten sich, ihre Spezialbestände deutschlandweit zur Verfügung zu stellen.
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Abschluss des SSG-Förderprogramms
Abschluss des SSG-Förderprogramms
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[[Übergang von den SSGs zu den FIDs|Informationen zum Übergang in das FID-Förderprogramm]]
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Die verteilte nationale Forschungsbibliothek wird gebildet aus 23 Staats- und Universitätsbibliotheken, die als Sondersammelgebietsbibliotheken für eine Vielzahl von Fachgebieten zuständig sind, sowie aus drei zentralen Fachbibliotheken. Für sehr spezielle Fachgebiete werden darüber hinaus auch einige [[Spezialbibliotheken]] von der DFG gefördert. Alle an diesem System beteiligten Bibliotheken verpflichten sich, ihre Spezialbestände deutschlandweit zur Verfügung zu stellen.


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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2016, 18:13 Uhr

Die verteilte nationale Forschungsbibliothek wird gebildet aus 23 Staats- und Universitätsbibliotheken, die als Sondersammelgebietsbibliotheken für eine Vielzahl von Fachgebieten zuständig sind, sowie aus drei zentralen Fachbibliotheken. Für sehr spezielle Fachgebiete werden darüber hinaus auch einige Spezialbibliotheken von der DFG gefördert. Alle an diesem System beteiligten Bibliotheken verpflichten sich, ihre Spezialbestände deutschlandweit zur Verfügung zu stellen.

Abschluss des SSG-Förderprogramms am 31.12.2015
Informationen zum Übergang in das FID-Förderprogramm

Bayern(2 S)
Berlin(6 S)
Hamburg(3 S)
Hessen(2 S)
Niedersachsen(6 S)
Rheinland-Pfalz(1 S)
Saarland(1 S)
Sachsen(3 S)
Sachsen-Anhalt(1 S)
Thüringen(leer)