Spanien. Portugal (7.34): Unterschied zwischen den Versionen

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==Erwerbungsgrundsätze zum Bestandsaufbau==
==Erwerbungsgrundsätze zum Bestandsaufbau==
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im Allgemeinen einzufügen, der bei Bedarf von des SSG-Referenten angepasst  <br>
werden kann. Der hier aufgeführte Text stammt noch aus dem alten Auftritt, <br>
in dieser Form gibt es diesen Abschnitt jedoch nicht für alle SSGs.
Die Erwerbung umfasst gemäß den DFG-Richtlinien die spezielle ausländische Literatur so umfassend wie möglich. Die deutschen Publikationen werden von der SUB Hamburg in Eigenleistung erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch weitere Informationsträger wie Mikroformen und CD-ROMs gekauft. Letztere werden jedoch nur mit besonderer Antragstellung durch die DFG unter der Voraussetzung finanziert, dass sie online nicht verfügbar sind. Inhaltlich sind dem SSG Spanien. Portugal gemäß den Richtlinien folgende Einschränkungen auferlegt:
Die Erwerbung umfasst gemäß den DFG-Richtlinien die spezielle ausländische Literatur so umfassend wie möglich. Die deutschen Publikationen werden von der SUB Hamburg in Eigenleistung erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch weitere Informationsträger wie Mikroformen und CD-ROMs gekauft. Letztere werden jedoch nur mit besonderer Antragstellung durch die DFG unter der Voraussetzung finanziert, dass sie online nicht verfügbar sind. Inhaltlich sind dem SSG Spanien. Portugal gemäß den Richtlinien folgende Einschränkungen auferlegt:



Version vom 6. März 2009, 12:06 Uhr

Datei:Sp-head.jpg

Bibliothek
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
Carl von Ossieztky
Ansprechpartnerin
Dr. Wiebke von Deylen


Katalog
Kataloge der SUB Hamburg
Neuerwerbungen
Spanien/Portugal
Virtuelle Fachbibliothek
cibera.de
Weblog
ciberaBlog
Online-Tutorial
Lotse


Erwerbungsvorschlag
Formular
Infomaterial
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Verwandte Sondersammelgebiete


Weitere Einrichtungen
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Allgemeine Informationen

Dieser Abschnitt wird aus dem alten Webis unverändert übernommen.

Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossieztky erhielt 1949 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) das Sondersammelgebiet (SSG 7,34) aufgrund ihres guten Altbestandes zu Sprache, Literatur und Kultur Spaniens und Portugals, den sie seit 1923 kontinuierlich ergänzt und pflegt. Das SSG wurde ihr zusammen mit dem SSG Iberoamerika übertragen. Während letzteres 1975 an die Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Instituts Preußischer Kulturbesitz, Berlin ging, wurde das SSG Spanien. Portugal in Hamburg verstärkt ausgebaut. Es umfasst sprachlich den spanischen, portugiesischen, katalanischen, baskischen und galizischen Sprachraum; inhaltlich die Teilgebiete Sprache und Literatur, Volkskunde, Geschichte einschlich Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Innen- und Außenpolitik, Verfassung, Verwaltung, Gesellschaft einschlich Veröffentlichungen zu Parteien, Gewerkschaften und anderen Verbänden, Anthropogeographie und Länderkunde. Die SUB Hamburg erwirbt als Ergänzung zum SSG in Auswahl Literatur zur Kunst, Musik, Wirtschaft, Geographie und zum Erziehungswesen. Literatur über Iberoamerika wird von der Linga-Bibliothek an der SUB Hamburg gesammelt, die laufend sowohl Neuerscheinungen als auch alte, wertvolle Bücher - vornehmlich zur Geschichte, Landeskunde und Kultur Iberoamerikas - erwirbt.

Sammelauftrag

Der Abschnitt "Sammelauftrag" wird aus den "DFG-Richtlinien" herauskopiert.

Zu diesem Sondersammelgebiet gehören

  • regional: Gesamte Iberische Halbinsel einschl. Baskenland
  • sachlich:
    • Sprache, Literatur und Volkskunde
    • Geschichte einschließlich Sozialgeschichte und Wirtschaftsgeschichte
    • Innen- und Außenpolitik, Verfassung, Verwaltung und Gesellschaft
    • Veröffentlichungen über Parteien, Gewerkschaften und ähnliche Verbände
    • Anthropogeographie und Länderkunde

Zu anderen Sammelschwerpunkten gehören

  • Alle im obigen Abschnitt nicht genannten Teilgebiete gehören zum jeweiligen fachlichen Sammelschwerpunkt, z.B. Judentum Spaniens: siehe Judentum, Klassische Archäologie Spaniens: siehe Klassische Archäologie, Vor- und Frühgeschichte Spaniens: siehe Vor- und Frühgeschichte. Vgl. Regionaltableau, Zeile E.
  • Arabistische bzw. islamwissenschaftliche Veröffentlichungen zu den Mauren in Spanien: siehe Vorderer Orient einschl. Nordafrika
  • Spanische und portugiesische Sprache, Literatur und Volkskunde Ibero-Amerikas: siehe Ibero-Amerika
  • Rechtsliteratur aus und über Spanien, Portugal und Ibero-Amerika: siehe Ibero-Amerika


Erwerbungsgrundsätze zum Bestandsaufbau

Hier besteht die Überlegung, einen Textbaustein zu den Erwerbungsgrundsätzen 
im Allgemeinen einzufügen, der bei Bedarf von des SSG-Referenten angepasst
werden kann. Der hier aufgeführte Text stammt noch aus dem alten Auftritt,
in dieser Form gibt es diesen Abschnitt jedoch nicht für alle SSGs.

Die Erwerbung umfasst gemäß den DFG-Richtlinien die spezielle ausländische Literatur so umfassend wie möglich. Die deutschen Publikationen werden von der SUB Hamburg in Eigenleistung erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch weitere Informationsträger wie Mikroformen und CD-ROMs gekauft. Letztere werden jedoch nur mit besonderer Antragstellung durch die DFG unter der Voraussetzung finanziert, dass sie online nicht verfügbar sind. Inhaltlich sind dem SSG Spanien. Portugal gemäß den Richtlinien folgende Einschränkungen auferlegt:

  • Das SSG Spanien, Portugal schließt nicht sämtliche Literatur mit Spanien- bzw. Portugal-Bezug oder Erscheinungsort in Spanien bzw. Portugal mit ein, sondern lediglich die oben aufgeführten Sachgebiete.
  • Publikationen zu den ehemaligen Kolonien Spaniens und Portugals gehören zum SSG Spanien. Portugal nur dann, wenn sie dessen Beziehungen zur Kolonie darstellen oder die Kolonialverwaltung behandeln.
  • Literarische Texte werden als Quellenwerke erworben. Bei Trivialliteratur ist eine Beschränkung auf einige Beispiele vorgesehen, was auch für Kinder- und Jugendliteratur u.a. Literaturgruppen gilt.
  • Rein juristische Publikationen zur Verfassung und Verwaltung der beiden Länder bleiben in der Regel ausgeklammert, da sie Gegenstand des SSGs Rechtswissenschaft sind.
  • Lehrbücher, Grammatiken, Kompendien und Anthologien werden nur erworben, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen.
  • Dissertationen aus den USA werden nur gekauft, wenn sie im Fernleihverkehr angefordert werden.
  • Sondersammelgebietsliteratur der Erscheinungsjahre 1800-1950 kann im Rahmen von ergänzenden Maßnahmen gekauft werden, sofern es sich um einschlägige Quellenliteratur handelt und Leihverkehrsbestellungen darauf negativ beschieden worden sind.


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