Verwaltungswissenschaften (3.7): Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeine Informationen==
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[[Bild:SSG-flyer-3-7.jpg|left|framed|[[Media:Stabi_SSG_Flyer_3-7.pdf|SSG-Flyer]]]]  Das Sondersammelgebiet steht in einer langjährigen Beziehung zur Forschungstradition an der [[SUB Hamburg|Universität Hamburg]]. Die Zuordnung der Verwaltungswissenschaft als Sondersammelgebiet der SUB geht zurück auf das Fach Politik; dieses hatte sich schon sehr früh verstärkt durch Ankauf und/oder Übernahme von Spezialbibliotheken herausgebildet und enthielt die Verwaltungswissenschaft als integrierten Bestandteil. Entscheidende Impulse vermochte der langjährige Ordinarius für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Professor Werner Thieme, dem Forschungsgebiet und mittelbar auch dem Sondersammelgebiet zu geben. Es gelang ihm, das verwaltungswissenschaftliche Potential Hamburgs  (Seminar für Verwaltungslehre an der Universität, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der  Universität der Bundeswehr sowie das vormalige Senatsamt für den Verwaltungsdienst sowie wissenschaftlich interessierte Praktiker) über viele Jahre hinweg in Tagungen, Kongressen und Diskussionsveranstaltungen zu aktivieren. Das dabei zunehmende Interesse an verwaltungswissenschaftlichen  Fragen führte zu einem großzügigen Bibliotheksaufbau an der Universität seit 1962. Die Tatsache, daß die DFG 1976 ihr SSG 3,7 als selbständiges Sondersammelgebiet aus dem SSG Politikwissenschaft, dessen integrierter Bestandteil es seit 1952 war, ausgliederte, hat bei der bibliothekarischen  Entwicklung manches erleichtert und dazu geführt, daß viele wichtige Neuerscheinungen auf dem Gebiet der allgemeinen, nicht  auf Länder bezogenen Verwaltungslehre in Hamburg schwerpunktmäßig vorhanden sind. Die Finanzmittel der DFG ermöglichen insbesondere den für die deutsche Verwaltungswissenschaft interessanten Blick über die Grenzen: so kann in gewissem Umfang amerikanische, englische, französische und spanische Literatur (innerhalb der Richtlinien) angeschafft werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Sondersammelgebiets die wichtigen ausländischen Zeitschriften gekauft.
[[Bild:SSG-flyer-3-7.jpg|left|framed|[[Media:Stabi_SSG_Flyer_3-7.pdf|SSG-Flyer]]]]  Das Sondersammelgebiet steht in einer langjährigen Beziehung zur Forschungstradition an der [[SUB Hamburg|Universität Hamburg]]. Die Zuordnung der Verwaltungswissenschaft als Sondersammelgebiet der SUB geht zurück auf das Fach Politik; dieses hatte sich schon sehr früh verstärkt durch Ankauf und/oder Übernahme von Spezialbibliotheken herausgebildet und enthielt die Verwaltungswissenschaft als integrierten Bestandteil. Entscheidende Impulse vermochte der langjährige Ordinarius für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Professor Werner Thieme, dem Forschungsgebiet und mittelbar auch dem Sondersammelgebiet zu geben. Es gelang ihm, das verwaltungswissenschaftliche Potential Hamburgs  (Seminar für Verwaltungslehre an der Universität, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der  Universität der Bundeswehr sowie das vormalige Senatsamt für den Verwaltungsdienst sowie wissenschaftlich interessierte Praktiker) über viele Jahre hinweg in Tagungen, Kongressen und Diskussionsveranstaltungen zu aktivieren. Das dabei zunehmende Interesse an verwaltungswissenschaftlichen  Fragen führte zu einem großzügigen Bibliotheksaufbau an der Universität seit 1962. Die Tatsache, daß die DFG 1976 ihr SSG 3,7 als selbständiges Sondersammelgebiet aus dem SSG Politikwissenschaft, dessen integrierter Bestandteil es seit 1952 war, ausgliederte, hat bei der bibliothekarischen  Entwicklung manches erleichtert und dazu geführt, daß viele wichtige Neuerscheinungen auf dem Gebiet der allgemeinen, nicht  auf Länder bezogenen Verwaltungslehre in Hamburg schwerpunktmäßig vorhanden sind. Die Finanzmittel der DFG ermöglichen insbesondere den für die deutsche Verwaltungswissenschaft interessanten Blick über die Grenzen: so kann in gewissem Umfang amerikanische, englische, französische, italienische und spanische Literatur angeschafft werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Sondersammelgebiets die wichtigen ausländischen Zeitschriften erworben.




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==Welche Literatur wird gesammelt?==
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Beschafft wird gemäß den [[DFG-Richtlinien|DFG-Richtlinien]] so umfassend wie möglich spezielle ausländische Literatur. Ergänzend dazu werden die deutschen Publikationen in Eigenleistung von der Bibliothek erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch Informationsträger wie Mikroformen und CD-ROMs gekauft.  
Beschafft wird gemäß den [[DFG-Richtlinien|DFG-Richtlinien]] so umfassend wie möglich spezielle ausländische Literatur. Ergänzend dazu werden die deutschen Publikationen in Eigenleistung von der Bibliothek erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch Mikroformen.


'''Ausführliche Informationen zu den Erwerbungsgrundsätzen finden Sie im Abschnitt [[DFG-Richtlinien]].'''
'''Ausführliche Informationen zu den Erwerbungsgrundsätzen finden Sie im Abschnitt [[DFG-Richtlinien]].'''


Für das SSG gelten insbesondere folgende Einschränkungen:
Für das SSG gelten insbesondere folgende Besonderheiten:
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* Rein juristische Abhandlungen und Publikationen sind Gegenstand des [[2|SSGs Rechtswissenschaft]] (z.B. Verfassung, Verwaltung, Hochschulrecht, etc.)
* Rein juristische Abhandlungen und Publikationen sind Gegenstand des [[2|SSGs Rechtswissenschaft]]  


* Lehrbücher, Kompendien und Anthologien werden nur erworben, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen.
* Bei der Festlegung der Sammelschwerpunkte durch die DFG gilt traditionell das Prinzip einer relativ strengen fachlichen und regionalen Abgrenzung. Bei der Verwaltungswissenschaft sind Überschneidungen mit anderen Fächern und Regionen im Bereich der Beschaffungsrichtlinien leicht möglich. Bitte beachten Sie die benachbarten Sondersammelgebiete (SSG), die für Ihre Recherche inhaltlich in gleicher Weise relevant sein könnten. Durch diese vielfältige Konkurrenz ist der Sammelauftrag der SUB Hamburg für das Sondersammelgebiet Verwaltungswissenschaft eng begrenzt auf allgemeine, übergreifende-vergleichende oder exemplarische Werke der ausländischen Verwaltungslehreliteratur. Eine gewisse Ausweitung dieser Beschaffungsrichtlinien hat die SUB jedoch für diejenigen Länder erreichen können, in denen die Verwaltungswissenschaft einen hohen Standard erreicht hat und es dementsprechend weniger um Fallstudien mit nur regionaler Bedeutung, als vielmehr um Theoriebildung aus konkreten Problembereichen und Institutionen geht. Solches Schrifttum - im wesentlichen aus den westlichen Demokratien - wird auch für das SSG gekauft. Der traditionell enge Erwerbungsspielraum des SSG Verwaltungswissenschaft ist dadurch etwas erweitert worden.
 
*Materialien, die von Parteien, Gewerkschaften und ähnlichen Verbänden selbst herausgeben werden (nicht-konventionelle Publikationen) werden in erster Line von ausgewählten [[Spezialbibliotheken]] erworben.


* Dissertationen aus den USA werden nur gekauft, wenn sie im Fernleihverkehr angefordert werden.
* Dissertationen aus den USA werden nur gekauft, wenn sie im Fernleihverkehr angefordert werden.
* Karten und Atlanten:
**Topographische Karten: [[28.1|SSG 28.1]]
**Thematische Karten: [[28.2| SSG 28.2]]
**Seekarten: [[BSH|Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie]]
**meterologische und klimatologische Karten: [[DWD|Deutscher Wetterdienst]]





Version vom 29. Juni 2009, 09:23 Uhr


Allgemeine Informationen

Das Sondersammelgebiet steht in einer langjährigen Beziehung zur Forschungstradition an der Universität Hamburg. Die Zuordnung der Verwaltungswissenschaft als Sondersammelgebiet der SUB geht zurück auf das Fach Politik; dieses hatte sich schon sehr früh verstärkt durch Ankauf und/oder Übernahme von Spezialbibliotheken herausgebildet und enthielt die Verwaltungswissenschaft als integrierten Bestandteil. Entscheidende Impulse vermochte der langjährige Ordinarius für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Professor Werner Thieme, dem Forschungsgebiet und mittelbar auch dem Sondersammelgebiet zu geben. Es gelang ihm, das verwaltungswissenschaftliche Potential Hamburgs (Seminar für Verwaltungslehre an der Universität, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Universität Hamburg, Fachbereich Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Universität der Bundeswehr sowie das vormalige Senatsamt für den Verwaltungsdienst sowie wissenschaftlich interessierte Praktiker) über viele Jahre hinweg in Tagungen, Kongressen und Diskussionsveranstaltungen zu aktivieren. Das dabei zunehmende Interesse an verwaltungswissenschaftlichen Fragen führte zu einem großzügigen Bibliotheksaufbau an der Universität seit 1962. Die Tatsache, daß die DFG 1976 ihr SSG 3,7 als selbständiges Sondersammelgebiet aus dem SSG Politikwissenschaft, dessen integrierter Bestandteil es seit 1952 war, ausgliederte, hat bei der bibliothekarischen Entwicklung manches erleichtert und dazu geführt, daß viele wichtige Neuerscheinungen auf dem Gebiet der allgemeinen, nicht auf Länder bezogenen Verwaltungslehre in Hamburg schwerpunktmäßig vorhanden sind. Die Finanzmittel der DFG ermöglichen insbesondere den für die deutsche Verwaltungswissenschaft interessanten Blick über die Grenzen: so kann in gewissem Umfang amerikanische, englische, französische, italienische und spanische Literatur angeschafft werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Sondersammelgebiets die wichtigen ausländischen Zeitschriften erworben.


Zu welchen Themen und Fachgebieten wird gesammelt?

Zu diesem Sondersammelgebiet gehören

  • allgemeine, übergreifend vergleichende oder exemplarische Werke der ausländischen Verwaltungslehreliteratur


Zu anderen Sammelschwerpunkten gehören

  • Staats-, Verwaltungs- und Kommunalrecht: siehe SSG 2 Rechtswissenschaft
  • Regional bezogene Veröffentlichungen: siehe jeweiliges regionales Sondersammelgebiet
  • Kommunalwissenschaften (deutschsprachiger Bereich) (SSG 3.8)
  • Betriebswirtschaft (SSG 3.2)
  • Sozialwissenschaften (SSG 3.4)
  • Politik. Friedensforschung (SSG 3.6)
  • Architektur. Städtebau. Landesplanung. Raumordnung (SSG 20)
  • Nicht-konventionelle Materialien zu Städtebau, Landesplanung, Raumordnung aus dem deutschsprachigen Bereich (SSG 20.1)
  • Volkswirtschaft und Weltwirtschaft (SSG 3.1)


Welche Literatur wird gesammelt?

Beschafft wird gemäß den DFG-Richtlinien so umfassend wie möglich spezielle ausländische Literatur. Ergänzend dazu werden die deutschen Publikationen in Eigenleistung von der Bibliothek erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch Mikroformen.

Ausführliche Informationen zu den Erwerbungsgrundsätzen finden Sie im Abschnitt DFG-Richtlinien.

Für das SSG gelten insbesondere folgende Besonderheiten:

  • Bei der Festlegung der Sammelschwerpunkte durch die DFG gilt traditionell das Prinzip einer relativ strengen fachlichen und regionalen Abgrenzung. Bei der Verwaltungswissenschaft sind Überschneidungen mit anderen Fächern und Regionen im Bereich der Beschaffungsrichtlinien leicht möglich. Bitte beachten Sie die benachbarten Sondersammelgebiete (SSG), die für Ihre Recherche inhaltlich in gleicher Weise relevant sein könnten. Durch diese vielfältige Konkurrenz ist der Sammelauftrag der SUB Hamburg für das Sondersammelgebiet Verwaltungswissenschaft eng begrenzt auf allgemeine, übergreifende-vergleichende oder exemplarische Werke der ausländischen Verwaltungslehreliteratur. Eine gewisse Ausweitung dieser Beschaffungsrichtlinien hat die SUB jedoch für diejenigen Länder erreichen können, in denen die Verwaltungswissenschaft einen hohen Standard erreicht hat und es dementsprechend weniger um Fallstudien mit nur regionaler Bedeutung, als vielmehr um Theoriebildung aus konkreten Problembereichen und Institutionen geht. Solches Schrifttum - im wesentlichen aus den westlichen Demokratien - wird auch für das SSG gekauft. Der traditionell enge Erwerbungsspielraum des SSG Verwaltungswissenschaft ist dadurch etwas erweitert worden.
  • Dissertationen aus den USA werden nur gekauft, wenn sie im Fernleihverkehr angefordert werden.



DatenBankInfoSystem (DBIS)

Neben dem Katalog Ihrer Bibliothek oder dem Katalog mit der SUB Hamburg, in dem die gesamte SSG-Literatur nachgewiesen ist, empfiehlt sich für die Literaturrecherche stets ein Blick in die zahlreichen bibliographischen oder Aufsatzdatenbanken. Welche Datenbanken für Ihr Themengebiet von Interesse ist, erfahren Sie in dem DatenBankInfoSystem (DBIS), dem zentralen Nachweissystem für frei zugängliche und lizenzpflichtige Datenbanken.


Nationallizenzen

Nationallizenz.jpg

Seit 2004 fördert die DFG den Erwerb von Nationallizenzen, die Wissenschaftlern, Studierenden und wissenschaftlich interessierten Privatpersonen den kostenlosen Zugang zu Datenbanken, digitalen Textsammlungen und elektronischen Zeitschriften ermöglicht. Um den Dienst nutzen zu können, ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. In dem Nachweisinstrument DBIS (siehe oben) sind die Datenbanken, für die eine Nationallizenz erworben wurde, extra gekennzeichnet, darunter u.a. :


Fernleihe & Lieferdienst

  • Fernleihe über Ihre Bibliothek:
    Bücher, Medien und Zeitschriftenaufsätze aus dem SSG-Bestand (und darüber hinaus) können Sie über die Online-Fernleih-Service Ihrer Bibliothek bzw. über die Verbundübergreifende Fernleihe, an der inzwischen alle deutschen Bibliotheksverbünde teilnehmen, bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verbundübergreifenden Fernleihe die Bestellung von Kopien aus Büchern/Medien sowie die Bestellung von ganzen Zeitschriftenbänden nicht möglich ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Bibliothek über die Bestellmöglichkeiten vor Ort. Die Bereitstellung der Medien sollte i.d.R. innerhalb von 2 bis 3 Wochen erfolgen. Für die Bereitstellung der Literatur wird i.d.R. eine geringe Bearbeitungsgebühr erhoben.
  • Subito - direkter Dokumentschnelllieferdienst:
    subito, in gemeinnütziger, eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, ist ein Dokumentlieferdienst wissenschaftlicher Bibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unabhängig vom Wohnort können sich alle, die Literatur zu Studienzwecken, für Forschung und Lehre etc. benötigen, direkt oder über eine Bibliothek an subito wenden. Als subito-Bibliothek erstellen wir für Sie Kopien von Aufsätzen aus gedruckten Zeitschriften oder aus Büchern und schicken Ihnen diese direkt zu. Eine Ausleihe von Büchern ist ebenfalls über subito möglich. Die Bearbeitungszeit liegt 1-3 Tagen (für Eil- bzw. Normaldienst), bei Postversand zuzüglich Postlaufzeit. Die Preise sind gestaffelt und abhängig von der Kundengruppe, Bearbeitungszeit und Lieferweg (elektronischer Versand, Post, Fax) ab 6,50 EUR für Zeitschriftenaufsatz-Kopien, ab 9,- EUR für Bücher.
    Bestellungen und weitere Informationen über: www.subito-doc.de


Elektronisches Publizieren: der Dokumentenserver Ihrer SSG-Bibliothek

Seit einigen Jahren bauen die SSG-Bibliotheken mit Unterstützung der DFG fachliche Repositorien, den so genannten Dokumentenserver auf. Dies ist die logische Konsequenz aus dem sich stark verändernden Publikations- und Rezeptionsverhalten der Wissenschaft, die vermehrt ihre wissenschaftlichen Ergebnisse im Internet publiziert. Neben der konventionellen Literatur, die über den Buchhandel zu beziehen ist, hat insbesondere die online publizierte "Graue Literatur" an Bedeutung gewonnen. Um für diese Dokumente die Sichtbarkeit zu erhöhen, eine Zitierfähigkeit zu ermöglichen, die Auffindbarkeit über Suchmaschinen und Nachweisdienste zu verbessern und nicht zuletzt dauerhaft einen freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen zu garantieren, speichern die SSG-Bibliotheken eine Kopie der Dokumente auf einem ihrer Server, katalogiersieren sie nach bibliothekarischen Standards und übergeben sie dann der Langzeitarchivierung. Der Dokumentenserver für das SSG Verwaltungswissenschaften befindet sich noch im Aufbau. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Fachreferentin Jennifer Adler.
Ausführliche Informationen zum Thema OpenAccess: http://Open-Access.net