Wissenschaftliche Bibliotheken: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Webis
Zur Navigation springenZur Suche springen
Buck (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Buck (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[Bild:DE-nationalbibliotheken.gif|right]] | [[Bild:DE-nationalbibliotheken.gif|right]] | ||
</div> | </div> | ||
Die verteilte nationale Forschungsbibliothek wird gebildet aus 23 Staats- und Universitätsbibliotheken, die als Sondersammelgebietsbibliotheken für eine Vielzahl von Fachgebieten zuständig sind, sowie aus drei zentralen Fachbibliotheken. Für sehr spezielle Fachgebiete werden darüber hinaus auch einige Spezialbibliotheken von der DFG gefördert. Alle an diesem System beteiligten Bibliotheken verpflichten sich, ihre Spezialbestände deutschlandweit zur Verfügung zu stellen. | Die verteilte nationale Forschungsbibliothek wird gebildet aus 23 Staats- und Universitätsbibliotheken, die als Sondersammelgebietsbibliotheken für eine Vielzahl von Fachgebieten zuständig sind, sowie aus drei zentralen Fachbibliotheken. Für sehr spezielle Fachgebiete werden darüber hinaus auch einige [[Spezialbibliotheken]] von der DFG gefördert. Alle an diesem System beteiligten Bibliotheken verpflichten sich, ihre Spezialbestände deutschlandweit zur Verfügung zu stellen. | ||
<div style="padding-left: 20px"><categorytree mode=all depth=1 hideroot=off showcount=on>Wissenschaftliche Bibliothek</categorytree></div> | <div style="padding-left: 20px"><categorytree mode=all depth=1 hideroot=off showcount=on>Wissenschaftliche Bibliothek</categorytree></div> |
Version vom 27. Juli 2009, 20:24 Uhr
Die verteilte nationale Forschungsbibliothek wird gebildet aus 23 Staats- und Universitätsbibliotheken, die als Sondersammelgebietsbibliotheken für eine Vielzahl von Fachgebieten zuständig sind, sowie aus drei zentralen Fachbibliotheken. Für sehr spezielle Fachgebiete werden darüber hinaus auch einige Spezialbibliotheken von der DFG gefördert. Alle an diesem System beteiligten Bibliotheken verpflichten sich, ihre Spezialbestände deutschlandweit zur Verfügung zu stellen.