Seekarten (28.3)

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Allgemeine Informationen

Deutsche Seekarten werden in der BSH-Bibliothek in Rostock gesammelt. Seehandbücher, Leuchtfeuerverzeichnisse, Nachrichten für Seefahrer und andere nautische Veröffentlichungen befinden sich in der BSH-Bibliothek in Hamburg.

Der Rostocker Kartenbestand stellt heute die bedeutendste Sammlung deutscher Seekarten dar. Der Umfang beläuft sich zur Zeit auf etwa 50.000 Karten.

Zu welchen Themen und Fachgebieten wird gesammelt?

Zu diesem Sondersammelgebiet gehören
Seekarten, die im BSH selber bearbeitet und herausgegeben werden. Ergänzt wird diese Sammlung durch Sonderkarten wie z.B. Topographische Karten des Seegrundes. Durch umfangreiche Tauschbeziehungen mit anderen Institutionen erhält die Bibliothek ergänzende Literatur zum Thema Kartographie.


Bücher und Zeitschriftenartikel über Seekartographie, z.B. auch zum Thema Elektronische Seekarte, werden in der Bibliothek des BSH Hamburg gesammelt. Sie sind dort in den Katalogen recherchierbar. Dasselbe gilt für thematische Meereskarten und -atlanten sowie für historische See-Atlanten und Nachdrucke historischer Seekarten.


Welche Literatur wird gesammelt?

Beschafft wird gemäß den DFG-Richtlinien so umfassend wie möglich spezielle ausländische Literatur. Ergänzend dazu werden die deutschen Publikationen in Eigenleistung von der Bibliothek erworben. Neben Büchern und Zeitschriften werden auch digitale Online-Medien sowie weitere Informationsträger wie Mikroformen und CD-ROMs gekauft. Letztere werden jedoch nur mit besonderer Antragstellung durch die DFG unter der Voraussetzung finanziert, dass sie online nicht verfügbar sind.

Ausführliche Informationen zu den Erwerbungsgrundsätzen finden Sie im Abschnitt DFG-Richtlinien.

Für das SSG gelten insbesondere folgende Einschränkungen:

  • Publikationen zu den ehemaligen Kolonien gehören zum SSG nur dann, wenn sie dessen Beziehungen zur Kolonie darstellen oder die Kolonialverwaltung behandeln.
  • Literarische Texte werden als Quellenwerke erworben. Bei Trivialliteratur ist eine Beschränkung auf einige Beispiele vorgesehen, was auch für Kinder- und Jugendliteratur u.a. Literaturgruppen gilt.
  • Rein juristische Abhandlungen und Publikationen sind Gegenstand des SSGs Rechtswissenschaft (z.B. Verfassung, Verwaltung, Hochschulrecht, etc.)
  • Lehrbücher, Grammatiken, Kompendien und Anthologien werden nur erworben, soweit sie als Quellen für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich sind und Universitätsstandard besitzen.
  • Materialien, die von Parteien, Gewerkschaften und ähnlichen Verbänden selbst herausgeben werden (nicht-konventionelle Publikationen) werden in erster Line von ausgewählten Spezialbibliotheken erworben.
  • Dissertationen aus den USA werden nur gekauft, wenn sie im Fernleihverkehr angefordert werden.
  • Sondersammelgebietsliteratur der Erscheinungsjahre 1800-1950 kann im Rahmen von ergänzenden Maßnahmen gekauft werden, sofern es sich um einschlägige Quellenliteratur handelt und Leihverkehrsbestellungen darauf negativ beschieden worden sind.
  • ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt: DFG-Richtlinien


SSG-Literatur recherchieren & beschaffen...

Nationallizenzen

Nationallizenz.jpg

Seit 2004 fördert die DFG den Erwerb von Nationallizenzen, die Wissenschaftlern, Studierenden und wissenschaftlich interessierten Privatpersonen den kostenlosen Zugang zu Datenbanken, digitalen Textsammlungen und elektronischen Zeitschriften ermöglicht. Um den Dienst nutzen zu können, ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. In dem Nachweisinstrument DBIS (siehe oben) sind die Datenbanken, für die eine Nationallizenz erworben wurde, extra gekennzeichnet, darunter u.a. :


Fernleihe & Lieferdienst

  • Fernleihe über Ihre Bibliothek:
    Bücher, Medien und Zeitschriftenaufsätze aus dem SSG-Bestand (und darüber hinaus) können über Sie über den Online-Fernleih-Service Ihrer Bibliothek bzw. über die Verbundübergreifende Fernleihe, an der inzwischen alle deutschen Bibliotheksverbünde teilnehmen, bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verbundübergreifenden Fernleihe die Bestellung von Kopien aus Büchern/Medien sowie die Bestellung von ganzen Zeitschriftenbänden nicht möglich ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Bibliothek über die Bestellmöglichkeiten vor Ort. Die Bereitstellung der Medien sollte i.d.R. innerhalb von 2 bis 3 Wochen erfolgen. Für die Bereitstellung der Literatur wird i.d.R. eine geringe Bearbeitungsgebühr erhoben.